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Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: .Strahlenberger Weg. und .Im Bärengarten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2012, OF 413/5 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: "Strahlenberger Weg" und "Im Bärengarten" Der Ortsbeirat bitte den Magistrat, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen und diese zu veranlassen, den Bereich entlang der Bahnschienen im "Strahlenberger Weg" und "Im Bärengarten" reinigen zu lassen. Begründung: Im "Strahlenberger Weg" und "Im Bärgengarten" wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier zu nennen sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1676 2012 Die Vorlage OF 413/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 07.10.2012 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, damit diese den Bereich entlang der Bahnschienen im Strahlenberger Weg und Im Bärengarten reinigen lässt. Begründung: Im Strahlenberger Weg und Im Bärgengarten wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat zu nennen. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Beratung im Ortsbeirat: 4
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