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Reflexion

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Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2022, OF 416/10 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungs-Metallbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114 bis 120 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, die Begrenzungs-Metallbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße gegenüber der Häuser 114-120 für die dort parkenden Autos gut sichtbar auszustatten. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2887 2022 Die Vorlage OF 416/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsangabe "Homburger Landstraße gegenüber den Häusern 114 bis 120" im Betreff und im Tenor durch "Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4