Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Querungsmöglichkeit Battonnstraße östlich der Fahrgasse im Zuge des Umbaus der Battonnstraße schaffen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 416/1 Betreff: Querungsmöglichkeit Battonnstraße östlich der Fahrgasse im Zuge des Umbaus der Battonnstraße schaffen. Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Umbauten zur Verlängerung der Haltestelle Börneplatz auch dafür zu nutzen, die Wiedereinrichtung des lange vermissten und oft geforderten signal-gesteuerten Überwegs Battonnstraße entlang der Fahrgasse zu betreiben. Begründung: Das Hauptargument des Magistrats für den Wegfall des Überwegs lautete, dass es an Aufstellflächen für den Bereich zwischen der Straßenbahn und dem Autoverkehr mangelte. Durch den Umbau ist nunmehr genügend Platz für alle Verkehrsteilnehmenden - also auch die schwächsten - vorhanden, um eine Querungsmöglichkeit auch östlich der Kreuzung einzurichten. Mit dem zusätzlichen Überweg könnten die Fahrgäste die verlängerte Haltestelle auch wieder einfacher von Westen her erreichen. Das Fehlen der Querungshilfe führt dazu, dass viele Menschen sich irgendwie über die Straße mogeln, denn der legale Umweg mit drei Ampeln ist für Viele zu weit. In den Quartieren südlich der Battonnstraße wohnen viele ältere Menschen, die eine direkte Wegeverbindung in die Innenstadt vermissen. Aber auch Bewohnende aus dem Bereich Battonnstraße 54 - 62 und Umgebung vermissen den Überweg auf dem Weg zum Main (Spielplatz). Die Fahrgasse mit ihrem leicht geschwungenen Verlauf, den vielen bunten Geschäften und der großstädtischen Bevölkerungsstruktur hat derzeit an dieser Stelle ihre Funktion als Zugang vom Main zur Innenstadt und umgekehrt verloren. Die Wiedereinrichtung des Überweges macht dies rückgängig und ist nicht nur verkehrlich sondern auch stadtgestalterisch notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2015 2022 Die Vorlage OF 416/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung)
Querungsmöglichkeit Battonnstraße östlich der Fahrgasse im Zuge des Umbaus der Battonnstraße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 05.04.2022 Betreff: Querungsmöglichkeit Battonnstraße östlich der Fahrgasse im Zuge des Umbaus der Battonnstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Umbauten zur Verlängerung der Haltestelle "Börneplatz" auch dafür zu nutzen, die Wiedereinrichtung des lange vermissten und oft geforderten signalgesteuerten Überwegs Battonnstraße entlang der Fahrgasse zu betreiben. Begründung: Das Hauptargument des Magistrats für den Wegfall des Überwegs lautete, dass es an Aufstellflächen für den Bereich zwischen der Straßenbahn und dem Autoverkehr mangelt. Durch den Umbau ist nunmehr genügend Platz für alle Verkehrsteilnehmenden - also auch die schwächsten - vorhanden, um eine Querungsmöglichkeit auch östlich der Kreuzung einzurichten. Mit dem zusätzlichen Überweg könnten die Fahrgäste die verlängerte Haltestelle auch wieder einfacher von Westen her erreichen. Das Fehlen der Querungshilfe führt dazu, dass viele Menschen sich irgendwie über die Straße mogeln, denn der legale Umweg mit drei Ampeln ist für viele zu weit. In den Quartieren südlich der Battonnstraße wohnen viele ältere Menschen, die eine direkte Wegeverbindung in die Innenstadt vermissen. Aber auch Bewohnende aus dem Bereich Battonnstraße 54 bis 62 und Umgebung vermissen den Überweg auf dem Weg zum Main (Spielplatz). Die Fahrgasse mit ihrem leicht geschwungenen Verlauf, den vielen bunten Geschäften und der großstädtischen Bevölkerungsstruktur hat derzeit an dieser Stelle ihre Funktion als Zugang vom Main zur Innenstadt und umgekehrt verloren. Die Wiedereinrichtung des Überweges macht dies rückgängig und ist nicht nur verkehrlich, sondern auch stadtgestalterisch notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1741
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment