Reflexion
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Fußgängerbedarfsampel am Zebrastreifen zum Kaufland-Gelände an der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 323 entstanden aus Vorlage: OF 44/11 vom 09.06.2016 Betreff: Fußgängerbedarfsampel am Zebrastreifen zum Kaufland-Gelände an der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wächtersbacher Straße in Höhe des Großmarktes Kaufland eine Fußgängerbedarfsampel aufzustellen oder Maßnahmen zu schaffen, die ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen . Begründung: Die Fußgängerquerung an Frankfurts größtem Supermarkt ist zurzeit nicht sicher möglich. Der jetzige Zebrastreifen ist zu gefährlich, da die Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Nordseite, bei einer Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge von 50 km/h, erst wenige Meter vor dem Zebrastreifen zu sehen sind. Kurz vor dem Zebrastreifen knickt die Fahrspur nach rechts ab und die Sicht ist durch die parkenden Fahrzeuge versperrt. Die Wächtersbacher Straße trennt die zusammengehörenden Bereiche der Nahversorgung, Schule, Kindergarten und Wohnen voneinander. Die momentanen Fahrgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen auf der Wächtersbacher Straße sind zu hoch, um ein sicheres Queren zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1392 Antrag vom 30.09.2018, OF 418/11 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3841 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrslenkende Maßnahmen - Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2018, OF 418/11 Betreff: Verkehrslenkende Maßnahmen - Wächtersbacher Straße Vorgang: ST 1392/16; OM 323/16 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wächtersbacher Straße, östlich des Zebrastreifen am Kaufland Gelände: Den jetzigen Bürgersteig etwas zu verkleinern und dort Querparken nur für PKW einzurichten. Hinter den neuen Querparklätzen den Fahrradstreifen bereits beginnen zu lassen und früher auf den Gehsteig zu leiten. Den Bereich für das Querparken früher vor dem Zebrastreifen enden zu lassen und die am nächsten zum Zebrastreifen befindlichen zwei Parkplätze bereits zur Fahrradspur zu machen. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Parken auf dem Gehwegs zu verhindern Begründung: Der Zebrastreifen ist stark frequentiert und davon sind ein hoher Anteil Kinder. Die auf der Nordseite wartenden Fußgänger können durch die rechts parkenden Autos und die dort nach rechts verschwenkte Fahrbahn nur sehr spät von den Fahrzeugführern gesehen werden. Die Gefährdung für Fußgänger ist an dieser Stelle sehr hoch. Auf dem Bürgersteig besteht zusätzlich hohes Verkehrsaufkommen durch PKW und LKW die dort Parkplätze suchen. In der kurzen Zeit des Ortstermins sind vier Fahrzeuge auf dem Bürgersteig entlang zum wilden Parken auf dem Gehweg um die Teilnehmer herumgefahren. In der Stellungnahme 1392 zur OM323/16 wurde bereits vom Magistrat angeregt zwei Parkplätze zu entfernen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beim Ortstermin wurde die Lösung im obigen Antrag an dieser Stelle als annehmbarer Ersatz für eine Bedarfsampelanlage angesehen. Damit wird einerseits die Problematik des Parkdrucks entspannt, die Verkehrssicherheit sehr erhöht und ebenfalls das Problem der fahrenden LKW und PKW auf dem Bürgersteig und das Auffahren der Kraftfahrzeuge bei dem Zebrastreifen gelöst. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 323 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3841 2018 Die Vorlage OF 418/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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