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Grunderneuerung/Umgestaltung der Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Kennedyallee hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 32 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Kennedyallee hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5436 (M 47) I. Der Vorplanung zur Grunderneuerung und Umgestaltung der Schwarzwaldstraße wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG/MobiFöG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung des städtischen Anteils der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 7.656 T€ geschätzt wird; b) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 869 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radwegeprogramm" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 19 T€ auf der PD 5.007005.500.127 verausgabt wurden. Darüber hinaus wurden bereits rd. 49 T€ im Ergebnishaushalt verausgabt. c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird. Die auf der PD 5.007005 bereits verausgabten Mittel werden entsprechend zugeordnet. IV. Die benötigten Planungsmittel bis zur LpH 9 (597 T€) sowie Mittel für vorbereitende Maßnahmen (rd. 321 T€) in Höhe von insgesamt 918 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Inanspruchnahme der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer Planungsvereinbarung. Begründung: A. Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (§ 1470/ 07, § 4018/ 08 ff.) wurde der Magistrat zur Erstellung einer Planung für die Sanierung des Platzes am Oberforsthaus, einschließlich des Straßenzugs Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße beauftragt. Mit seinem Bericht B 422 vom 14.09.2012 legte der Magistrat eine entsprechende Vorplanung vor, wies jedoch darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation die Gesamtmaßnahme hinsichtlich der immens hohen Ausführungskosten im zweistelligen Millionenbereich nicht zur Umsetzung gebracht werden kann. Zwischenzeitlich hat sich der Sanierungsbedarf des südlichen Planungsabschnitts, d. h. der Schwarzwaldstraße und des Platzes am Oberforsthaus, jedoch weiter erhöht. Die bauliche Unterhaltung für diesen Bereich kann durch einfache bauliche Maßnahmen mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden. Da die weiterhin angespannte Haushaltssituation die Umsetzung der Gesamtmaßnahme nach wie vor nicht zulässt, soll daher zunächst der sanierungsbedürftigere südliche Planungsabschnitt baulich umgesetzt werden. Der nördliche Planungsabschnitt kann zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 4424/ 19) zum NR 895/ 19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main", in dem diese Planung namentlich aufgeführt ist, wurde der Magistrat u. a. dazu beauftragt, Radverkehrsanlagen vorzusehen, die in der Regel 2,30 m, in Ausnahmefällen mindestens 2,00 m, breit auszuführen sind. B. Alternativen Alternativ zur ausgearbeiteten Lösung wurde auch eine Radverkehrsführung auf Radwegen untersucht. Diese Radverkehrsführung hätte jedoch den Verlust nahezu aller Baumstandorte im Verlauf der Strecke zur Folge. Aufgrund dieses enormen Eingriffs in den Grünbestand wurde diese Alternative daher verworfen. C. Lösung Die vorgelegte Planung umfasst auf einer Länge von ca. 650 m den Abschnitt der Schwarzwaldstraße zwischen dem Platz am Oberforsthauskreisel und der Rennbahnstraße sowie Teile des Platzbereiches am Oberforsthauskreisel und den südlichen Abschnitt der Rennbahnstraße in Höhe der Haltestelle Rennbahnstraße. Des Weiteren umfasst die Planung die ca. 120 m lange Verbindungsspange zwischen der Schwarzwaldstraße und der Kennedyallee südlich des Geländes der ehemaligen Galopprennbahn. Umbau der Schwarzwaldstraße Die Planung sieht vor, die Stellplätze in Längsaufstellung auszurichten, die Gehwege zu verbreitern und den Straßenraum bedarfsgerecht aufzuteilen. Wesentliche Merkmale dieser Neuaufteilung sind die Verlegung der Straßenbahngleise von der Seitenlage in die Mittellage und die Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau auf Radfahrstreifen. In erster Linie durch die Verlegung der Straßenbahngleise in Mittellage und der damit verbundenen gemeinsamen Führung der Straßenbahn und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in beiden Fahrtrichtungen ist es möglich, in der Schwarzwaldstraße die Breite der Fahrbahn von derzeit über 26 m auf 12,60 m, aufgeteilt in beidseitig verlaufende 2,30 m breite Radfahrstreifen zzgl. 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen und einen 6,50 m breiten Korridor für Straßenbahn und MIV, zu reduzieren. ÖPNV Neben der oben beschriebenen Verlegung der Straßenbahngleise in Mittellage sieht die Planung außerdem den barrierefreien Ausbau aller im Planungsbereich gelegenen Straßenbahn- und Bushaltestellen vor, sofern diese noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Des Weiteren ist die Verlegung der Bushaltstelle "Oberforsthaus" der Linien 61 + 84 in Fahrtrichtung Flughafen aus dem Platzbereich heraus an die B 43/ 44 vorgesehen. Hierdurch ist es möglich, die Busse durch Einbindung in die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) mit Vorrang auf die Fahrstreifen einfahren zu lassen, was gegenüber der derzeitigen Situation eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der verkehrlichen Sicherheit bedeutet. Die derzeitige Haltestelle "Oberforsthaus" der Buslinie 61 in Fahrtrichtung Südbahnhof wird so erweitert, dass hier bis zu zwei Gelenkbusse stehen können. Hierdurch kann ein Teil des erforderlichen Bedarfs an Bus-Warteposition für Veranstaltungen am Oberforsthauskreisel, wie dem Wäldchestag, abgedeckt werden. Um das im Bestand immer wieder praktizierte illegale Befahren des Gleisbereiches der Straßenbahnhaltestelle Oberforsthaus durch Kfz zu unterbinden, wird der an die Haltestelle nördlich angrenzende Gleiskörper als sogenanntes Rasengleis ausgebildet. Entwässerung Durch die erforderliche Verschiebung der Straßenbahntrasse in Mittellage, lägen die Bestandskanäle DN 300, DN 400 und EL 570/ 1100 der Stadtentwässerung direkt unter der Straßenbahntrasse. Bei Arbeiten an den Kanälen müsste die Straßenbahntrasse sehr aufwändig und kostenintensiv unterbrochen werden. Um eine solche Konstellation zu vermeiden, sieht die Planung eine Verlegung der Kanaltrasse aus dem Lichtraumprofil der Straßenbahntrasse in Richtung Westen vor. Radverkehr Im Gegensatz zum Bestand kann der Radverkehr im gesamten Planungsbereich in beiden Fahrtrichtungen durchgängig auf separaten Radverkehrsanlagen geführt werden. Von Norden kommend kann der Radverkehr aus dem Mischverkehr von der Fahrbahn auf den Radweg in Höhe der Haltestelle Rennbahnstraße auffahren oder er gelangt auf dem projektierten Zweirichtungsradweg östlich der Fahrbahn über eine eigene signalgeregelte parallel zum Fußgängerverkehr verlaufende Furt über die Fahrbahn und Straßenbahngleise auf den Radweg, der entlang der Haltestelle Rennbahnstraße verläuft. Im Anschluss wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen entlang der Schwarzwaldstraße geführt. Am südlichen Ende der Schwarzwaldstraße wird der Radverkehr nach der Einmündung der Johann-Klotz-Straße wiederum auf einen Radweg geführt. Ab der neu anzulegenden kombinierten lichtsignalgeregelten Fuß- und Radverkehrsquerung wird aus dem Einrichtungsradweg ein Zweirichtungsradweg, auf welchem der Radverkehr entlang der Straßenbahnhaltestelle Oberforsthaus weiter in die Flughafenstraße gelangt. In der Gegenrichtung gelangt der Radverkehr auf dem Zweirichtungsradweg bis zu der neuen Fuß- und Radverkehrsquerung, wo er signalisiert über die Straßenbahngleise und von dort weiter auf einem Radfahrstreifen entlang der Schwarzwaldstraße geführt wird. Am nördlichen Planungsende erfolgt nach der Zufahrt zu dem Hotel und der davor dort vorgesehenen Taxistellplätze wiederum die Führung auf einen Radweg, der an den Bestand in der Rennbahnstraße anschließt. In der Verbindungsspange zur Kennedyallee wird der Radverkehr vom bestehenden Radweg auf einen Radfahrstreifen übergeleitet und erhält hier Anschluss an die Schwarzwaldstraße Richtung Norden. Zusätzlich erhält er in der Mitte der Verbindungsspange die Möglichkeit zur Querung der Fahrstreifen, um den gegenüberliegenden unbefestigten Waldpfad in Richtung Süden zu erreichen, der an die neu anzulegende kombinierte lichtsignalgeregelte Fuß- und Radverkehrsquerung anschließt. Ruhender Verkehr Die vorhandenen Stellplätze in der Schwarzwaldstraße werden künftig beidseitig der Fahrbahn auf in Längsaufstellung, statt wie bisher in Schrägaufstellung ausgerichtet, gegliedert durch vorhandene und neue Baumstandorte. Die Anzahl der legalen Stellplätze reduziert sich dabei von derzeit 110 auf 50. Grünanlagen Durch die Pflanzung von insgesamt 53 Bäumen und die Anlage von zusätzlichen Grünflächen hat die Planung eine eindeutig positive Grünbilanz. Baumstandorte, die aufgegeben werden müssen, können nahezu durchgehend durch ortsnahe Neupflanzungen ersetzt werden. Die Schwarzwaldstraße erhält durch die zahlreichen zusätzlichen Neupflanzungen einen Alleencharakter. Die Baumneupflanzungen in der Verbindungsspange zur Kennedyallee werden in Grünstreifen zusammengefasst. Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Oberforsthaus sind in der weiterführenden Planung weitere Baumstandorte hinsichtlich der Trassenverträglichkeit zu prüfen. Des Weiteren wird der Gleiskörper im Bereich des Platzes am Oberforsthaus als Rasengleis ausgebildet. Verbindungsspange zwischen Schwarzwaldstraße und Kennedyallee Im Bestand mündet die Verbindungsspange sehr spitzwinklig in die Schwarzwaldstraße ein. Die Planung sieht hier eine rechtwinkligere Einmündung vor. Die Verkehrsregelung, die auch im Bestand bereits die Vorfahrt der Schwarzwaldstraße vorsieht, verdeutlicht somit die Wartepflicht des in die Verbindungsspange abbiegenden bzw. von der Verbindungsspange kommenden Verkehrs. Unterstützt wird die Vorfahrtsregelung durch das niedrigere Geschwindigkeitsniveau, das durch den Umbau des Einmündungsbereiches, sowie der Gliederung der Fahrstreifen mit dem mittig angeordneten Grünstreifen und der dadurch schmaleren Fahrstreifen, zu erwarten ist. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt in dieser mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) gemeinsam auszuführenden Baumaßnahme die federführende Rolle ein. Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme ist es notwendig, die Belange der baubeteiligten Fachstellen vollumfänglich vorzubereiten, abzustimmen und zu koordinieren. Einzelheiten hierzu werden vor Aufnahme der weiterführenden Bearbeitung in einer Planungsvereinbarung zwischen der VGF und der Stadt Frankfurt am Main geregelt, die auch die im Rahmen der Vorplanung bereits erbrachten Planungsleistungen umfassen wird. In der Planungsvereinbarung ist u. a. ein alle Planungsphasen umfassender Kostenverteilungsschlüssel zwischen den Beteiligten festzulegen. D. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt im Ergebnishaushalt (Stand: 30.04.2021) 48.686,32 € Bisher verausgabt bei PD 5.007005 (Stand: 30.04.2021) 18.896,80 € 2022: 250.000,00 € 2023: 250.000,00 € 2024: 250.000,00 € 2025: 100.416,88 € Die auf den städtischen Haushalt entfallenden Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung werden auf ca. 7.656.000,00 € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Verkehrsflächen 2.300.000,00 € 1.2 Ausstattung 110.000,00 € 1.3 Bäume (incl. Grünflächen) 160.000,00 € 1.4 Schienenersatz-/ Busverkehr (Schätzkosten der VGF vom 29.11.2018) 478.500,00 € 1.5 Lichtsignalanlagen (Schätzkosten des Amtes 36 vom 13.09.2018) 325.000,00 € 1.6 Stadtentwässerung (Schätzkosten des Amtes 68 vom 13.09.2018) 2.288.970,00 € Baukosten netto 5.662.470,00 € Mehrwertsteuer 19 % 1.075.869,30 € Baukosten brutto 6.738.339,30 € 2 Baunebenkosten 2.1 Gesamthonorar brutto (gerundet) Honorar nach HOAI Lph. 3-9, Koordinierung der Werke, Werksmitteilung, Trassenplanung, Erstellung Verkehrsphasenpläne, Umbauzuschlag 10% 596.935,92 € 2.2 Gutachten, Kampfmittel, SiGeKo, Vermessung, Kleinleistungen, etc. 4% anrechenbare Kosten 320.740,00 € Baunebenkosten brutto nachrichtlich: davon wurden zur Planung 49 T€ im Ergebnishaushalt verausgabt 917.675,92 € Gesamtkosten brutto 7.656.015,22 € Gesamtkosten brutto (gerundet) 7.656.000,00 € (Die im Betriebshaushalt der VGF einzustellenden Mittel für den Umbau der Straßenbahn werden auf 5.390 T€ geschätzt.) Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 1,7 MB) Anlage _Lageplan_Blatt_2 (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.03.2022, NR 336 Antrag vom 19.03.2022, OF 419/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2006, M 200 Vortrag des Magistrats vom 16.03.2020, M 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 168 2022 1. Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 419/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 336 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 336) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 32 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 336 = Annahme) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (M 32 = Annahme, NR 336 = Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 336 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 336) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 336 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 336) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1692, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 61 00
Schwarzwaldstraße erneuern - Parkraum erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2022, OF 419/5 Betreff: Schwarzwaldstraße erneuern - Parkraum erhalten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grunderneuerung und Umgestaltung der Schwarzwaldstraße zu überarbeiten und die bisher geltende Parkordnung beizubehalten und auf eine Umwandlung von Schrägparkplätzen in Längsparkplätze zu verzichten. Begründung: Die Sanierung der Schwarzwaldstraße unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer ist dringend nötig. Den barrierefreien Ausbau aller im Planungsbereich gelegenen Straßenbahn- und Bushaltestellen ist ebenso zu begrüßen wie der Bau von Radwegen in beide Fahrtrichtungen. Die derzeitige Planung sieht eine Reduzierung der Parkplätze von aktuell 110 auf 50 vor. Diese Reduzierung ist aus Platzgründen nicht nötig und würde außerdem zu einer weiteren Verschärfung der schon jetzt angespannten Parkplatzsituation führen. Auch durch die Beibehaltung der derzeitigen Parkordnung (Schrägparkplätze) würde zukünftig allen Verkehrsteilnehmern ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Die Parkplatznachfrage ist in den Wohngebieten im gesamten Stadtgebiet sehr hoch, so auch rund um die Schwarzwaldstraße in Niederrad. In Niederrad kommt erschwerend hinzu, dass sich Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig über auswärtige Fahrzeuge beschweren, welche dort über Wochen abgestellt werden. Häufig handelt es sich dabei um Urlauberinnen und Urlaubern, die die hohen Parkgebühren am Flughafen scheuen und ihre Fahrzeuge lieber in Niederrad abstellen, um dann mit dem ÖPNV zu Flughafen fahren. Hinzu kommt, dass die Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig über extremen Parkplatzmangel während der Heimspiele der Eintracht und anderen Veranstaltungen im Stadion klagen. Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach Parkplätzen durch die neue DFB-Akademie weiter steigen wird. Der Deutsche Fußball-Bund e.V. hat zwar für Parkflächen auf dem Gelände gesorgt, ob diese jedoch für die Mitarbeiter, Spieler, Betreuer, Gäste usw. zu jeder Zeit ausreichen, ist zumindest fraglich. Die Beibehaltung der aktuellen Parkordnung und der Erhalt der Parkplätze sind aus den genannten Gründen erforderlich. Auch mit dieser geänderten Planung würde zukünftig allen Verkehrsteilnehmern ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 32 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 168 2022 1. Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 419/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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