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Reflexion

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Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 entstanden aus Vorlage: OF 1031/2 vom 15.02.2020 Betreff: Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Der Magistrat wird gebeten, nach erfolgter Auftragsvergabe für das Gutachten und soweit rechtlich zulässig Details zum Umweltgutachten des "U 4-Lückenschlusses" zu veröffentlichen. Insbesondere wird um Informationen zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der konkrete Gutachtenauftrag, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Gutachten durchgeführt? 2. Welches Institut wurde beauftragt? 3. War für die Auftragsvergabe eine öffentliche Ausschreibung erforderlich? 4. Wird der Gutachter Bohrungen im Grüneburgpark durchführen, und wird es dazu Informationen für die Öffentlichkeit geben? 5. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und werden diese der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. das gesamte Gutachten z. B. im Internet veröffentlicht? 6. Wie wird die genaue räumliche Lage des Grundwasserhorizonts unter Palmengarten, Botanischem Garten, Grüneburgpark und Westend-Campus verlaufen? 7. Wie sind die räumlichen Strömungsverhältnisse im Grundwasser beschaffen? 8. Wo und in welchem Ausmaß wird ein U-Bahn-Tunnel unter den genannten Grünanlagen in den Grundwasserbereich einschneiden? 9. Können, und wenn ja wie, eventuelle Konfliktsituationen, die zu vermindertem Wasserangebot für Büsche und Bäume führen, gegebenenfalls durch ein künstliches Bewässerungssystem gelöst werden? Der Ortsbeirat 2 würde sich freuen, zu gegebener Zeit dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Dezernat für Umwelt und Frauen und dem Dezernat für Verkehr zu organisieren. Begründung: Informationswunsch von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Antrag vom 19.05.2021, OF 41/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 42/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 39 Anregung vom 05.07.2021, OA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 175 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Betreff: Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung: Punkt 1: Der Auftrag beinhaltet ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens. Außerdem ist eine solche Untersuchung, verbunden mit einem Monitoring, im Zusammenhang mit der erforderlichen Planfeststellung erforderlich. Punkt 2: Es wurde das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR beauftragt. Punkt 3: Es erfolgte eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Das vorher genannte Büro wurde u. a. auch deshalb ausgewählt, da es bereits ein großes umfangreiches Wissen über die hydrologischen und geotechnischen Gegebenheiten in Frankfurt besitzt. Es hat bereits in den letzten 30 Jahren für einige andere ähnliche Projekte in Frankfurt Untersuchungen durchgeführt, die dazu geführt haben, dass durch diese Maßnahmen keine dauerhaften gravierenden negativen Auswirkungen auf die Hydrologie und die Botanik entstanden sind. Punkt 4: Es werden Bohrungen im Grüneburgpark und im Palmengarten durchgeführt. Entsprechende Informationen sind vorgesehen. Punkt 5: Für ein erstes Ergebnis wird die Untersuchung ca. 1 Jahr dauern. Es ist dann geplant, dieses der Öffentlichkeit vorzustellen. Punkt 6-9: Diese Punkte können erst beantwortet werden, wenn der Untersuchungsbericht mit den ersten Ergebnissen vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Antrag vom 19.05.2021, OF 41/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 42/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 39 Anregung vom 05.07.2021, OA 37

Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 42/2 Betreff: Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Vergabe des Auftrags für die Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark (beinhaltend ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens sowie die Durchführung der Untersuchungen) soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Sowohl die Kriterien der Angebotsvergabe als auch alle Ergebnisse sollen im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die erfolgte Aufforderung zur Angebotsabgabe sollte nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden. Eine freihändige Vergabe darf nur unter besonderen Bedingungen wie beispielsweise eine Unzweckmäßigkeit der anderen Vergabeverfahren) erfolgen. Im Falle einer freihändigen Vergabe darf die Stadt zudem laut Vergabeordnung nicht aus Gewohnheit stets das gleiche Unternehmen beauftragen. Dies wird jedoch sogar als Grund für die Vergabe an das besagte Unternehmen in ST 1043 genannt. Die Ausschreibung sollte des Weiteren nicht nur den Auftrag für "ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens" sondern ebenfalls dessen Durchführung beinhalten. Zudem muss ausreichend Areal bedacht werden. Die Durchführung der Untersuchung (inklusive des notwendigen Grundwassermonitorings) ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der möglichen Varianten des zu planenden "Lückenschlusses". Diese erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu beginnen würde umgekehrt bereits die Entscheidung für die entsprechende Variante (3) voraussetzen und erscheint somit nicht zweckmäßig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 42/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 37 2021 Die Vorlage OF 42/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 20.05.2021 Betreff: Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe des Auftrags für die Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark (beinhaltend ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens sowie die Durchführung der Untersuchungen) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen zu lassen. Sowohl die Kriterien der Angebotsvergabe als auch alle Ergebnisse sollen im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die erfolgte Aufforderung zur Angebotsabgabe sollte nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden. Eine freihändige Vergabe darf nur unter besonderen Bedingungen (wie beispielsweise eine Unzweckmäßigkeit der anderen Vergabeverfahren) erfolgen. Im Falle einer freihändigen Vergabe darf die Stadt zudem laut Vergabeordnung nicht aus Gewohnheit stets das gleiche Unternehmen beauftragen. Dies wird jedoch sogar als Grund für die Vergabe an das besagte Unternehmen in der Stellungnahme ST 1043 genannt. Die Ausschreibung sollte des Weiteren nicht nur den Auftrag für "ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens", sondern ebenfalls dessen Durchführung beinhalten. Zudem muss ausreichend Areal bedacht werden. Die Durchführung der Untersuchung (inklusive des notwendigen Grundwassermonitorings) ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der möglichen Varianten des zu planenden Lückenschlusses. Diese erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu beginnen, würde umgekehrt bereits die Entscheidung für die entsprechende Variante (3) voraussetzen und erscheint somit nicht zweckmäßig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 481, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 10

Beratung im Ortsbeirat: 4