Reflexion
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Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA (Seckbach)
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Betreff: Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA (Seckbach) Derzeit ist in der Gelastraße zwischen der Flinschstraße und dem Sausee lediglich ein südlich der Fahrbahn gelegener, einseitiger Gehweg ab Flinschstraße bis zur Hs.-Nr. 48 (DEKRA) vorhanden. In der Anregung OM 2724 vom 26.04.2004 hat der Ortsbeirat 11 den Magistrat gebeten, den fehlenden Gehweg zwischen der Hs.-Nr. 48 und dem Sausee einzurichten. Aus Sicht des OBR ist die Ergänzung des Gehweges im o. g. Teilstück aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Der Magistrat hat hierzu eine Planung erarbeitet, die für den Abschnitt ab Hs.-Nr. 48 bis zu der Straße "Am Büttelstück" eine Fahrbahnquerschnittsbreite von 5,50 m vorsieht. Nördlich der Fahrbahn ist ein 0,50 m breites Bankett und südlich der Fahrbahn ein 2,00 m breiter Gehweg vorgesehen. Der Straßenraum hat damit eine Gesamtbreite von 8,00 m und ist dadurch breiter als der derzeit im städtischen Besitz befindliche Korridor von 5,50 - 7,50 m. In der Planung wird der nördliche Rand des Korridors beibehalten und der Straßenraum nach Süden hin entwickelt. Dement-sprechend sind die benötigten Flächen südlich des Korridors zu erwerben. Der Einmündungsbereich der Straße "Am Büttelstück" und der südlich der Fahrbahn ge-legene Bereich am Sausee wird als Gehweg ausgebildet und durch Poller zur Fahrbahn hin abgesichert. Die Entwässerung im beplanten Bereich erfolgt heute über Versickerung in die beidseitig der Fahrbahn gelegenen Bankette. Da diese Bankette zum großen Teil entfallen, muss die Entwässerung über einen Kanal sichergestellt werden. Nach einer groben Schätzung addieren sich die Kosten (brutto) für die bau-liche Umsetzung der geplanten Umgestaltung auf ca. 300.000 €. Ein Termin für die Umsetzung der Maßnahme kann derzeit nicht genannt werden, denn es stehen hierfür keine Mittel im Haushalt zur Verfügung, und es besteht kein Planungsrecht für die Maßnahme. Der Magistrat weist auch darauf hin, dass der beplante Bereich in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und wie oben beschrieben nicht alle benötigten Flächen im städtischen Besitz sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.05.2005 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2005, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 30.06.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2005, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Beschlussausfertigung(en): § 9549, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.07.2005 Aktenzeichen: 66 0
Fehlender Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) 1. Von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen konnten 11 Grundstücksflächen zwischenzeitlich erworben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen für 4 weitere Grundstücksflächen befinden sich derzeit in der Endabstimmung, so dass der Erwerb dieser Flächen in greifbare Nähe rückt. 3. Die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau benötigt werden, gestalten sich nach wie vor äußerst schwierig. Auch nachdem immer wieder auftretende Einwendungen und Bedenken verschiedener Eigentümer geklärt werden konnten, bestehen seitens der Eigentümer weiterhin Vorbehalte, die Grundstücksflächen an die Stadt zu veräußern. Mehrere Eigentümer sind weder verkaufs- noch gesprächsbereit. Es ist daher nicht absehbar, wann der Erwerb dieser Grundstücksflächen gelingen wird. Der Magistrat wird sich weiter im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig um den Erwerb der fehlenden Grundstücksflächen bemühen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063
Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Mit den Eigentümern der benötigten Grundstücke sind die Erwerbsverhandlungen in den letzten Monaten intensiv fortgeführt worden. Dabei wurden teilweise auch die die finanziellen Angebote nachgebessert. Dennoch sind mehrere Verkäufer auch weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit. Der Magistrat wird sich weiter im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten intensiv um den Erwerb der fehlenden Grundstücksflächen bemühen. Ein Erwerb der Flächen kann jedoch nur auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Es gibt keine ggf. rechtlich durchsetzbare Enteignungsmöglichkeit der Stadt Frankfurt am Main, da bislang kein rechtswirksamer Bebauungsplan existiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063
Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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