Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Betreff: Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2391 (M 207) 1. Der Umgestaltung der Elisabethenstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.198 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2016 einen Restbuchwert in Höhe von 198 T€ auf, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm Mittel für die Umgestaltung der Elisabethenstraße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003611, in Höhe von 400 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2016 bereits rd. 69 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.798 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung erfolgt; c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und bereits ein positiver Zuwendungsbescheid mit einer Förderung in Höhe von bis zu 632.400 T€ eingegangen ist; d) die Finanzierung der anteiligen Jahresfolgekosten in Höhe von 199 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist, denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 21.080 € p. a. gegenüberstehen. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes 14 Bäume neu gepflanzt werden sollen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Elisabethenstraße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zum Magistratsvortrag M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen ist. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am 15.11.2012, § 2391 (zu M 207), beschlossen. Die Elisabethenstraße und in ihrer Verlängerung die Paradiesgasse stellt im Stadtteil Sachsenhausen eine der wichtigen Hauptverkehrsachsen dar und wird stadträumlich durch die Affentorhäuser im östlichen Bereich maßgeblich gefasst. Die Elisabethenstraße ist bezogen auf den Gesamtquerschnitt der Straße inkl. Gehweg zwar großzügig bemessen, weist jedoch hinsichtlich der funktionalen Querschnittsaufteilung Schwächen auf. Insbesondere die Gehwege sind sehr schmal dimensioniert, sodass die Abwicklung des Fußgängerverkehrs unter Berücksichtigung der kleinräumigen Konzentration von Gastronomiebetrieben und einer Vielzahl von Einbauten nicht anforderungsgerecht ist. Auch die Führung des Radverkehrs entspricht nicht den zeitgemäßen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Diese Nutzungsansprüche sind mit den Flächenbedürfnissen des Busverkehrs und dem hohen Park- und Andienungsdruck in Einklang zu bringen. Ziel der vorliegenden Planung ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen sind die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen, Barrieren und störende Einbauten werden weitgehend beseitigt. Gleichzeitig erfolgt eine Grunderneuerung der Straße. Neben der Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist die Berücksichtigung der Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung. Grundzüge der Neuplanung sind: - Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit Neuordnung des ruhenden Verkehrs, - Barrierefreier Umbau des Verkehrsraums und der Bushaltestellen, - Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitliche Gestaltung der Gehwegflächen und Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen, - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, - Technische Erneuerung der Lichtsignalanlagen. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt im Wesentlichen dem Beschluss § 2391 vom 15.11.2012 zur Umgestaltung der Elisabethenstraße auf Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 207 vom 14.09.2012). Im Vorplanungsbeschluss war auch das Fritschengäßchen als schmale Nebenstraße der Elisabethenstraße Bestandteil der Umbaumaßnahme. Auf Grundlage einer ämterübergreifenden Bewertung wurde in Bezug auf die Umsetzung entschieden, das Gässchen in das Vorhaben nicht einzubeziehen. Ursprünglich war vorgesehen, das Fritschengäßchen baulich als Mischverkehrsfläche ohne Bordkanten von Hauskante zu Hauskante mit Betonsteinpflaster höhengleich auszuführen und verkehrsrechtlich als verkehrsberuhigten Bereich zu kennzeichnen. Erfahrungen im Stadtgebiet zeigen jedoch, dass trotz dieses Umgestaltungsansatzes und der Rechtslage unerwünschtes Parken in einem lebendigen Umfeld wie Sachsenhausen baulich verhindert werden muss. Dies erfolgt im Bestand durch Abpollerung der Gehwege. Diese Maßnahme ermöglicht aber gestalterisch und funktional keinen Gewinn in Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die verkehrliche Abwicklung. Auch die Variante, das Fritschengäßchen zukünftig mittels herausnehmbarer Poller in den Einmündungsbereichen komplett für den motorisierten Individualverkehr zu sperren, wurde im Abwägungsprozess als nicht praktikabel eingestuft. Da auch ein Sanierungsbedarf vordergründig für das Fritschengäßchen nicht gegeben ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen ein Umbau der Straße aus jetziger Sicht nicht vertretbar. C - Lösung Verkehr Die Neuaufteilung des Straßenquerschnitts umfasst eine optimierte Fahrbahnaufteilung unter Verzicht auf die stadteinwärts führende Busspur. Dadurch ergibt sich ein Flächengewinn, der für die Verbreiterung der Gehwege, die Belange des Radverkehrs, Baumpflanzungen und eine Neuordnung der Stell- und Andienungsplätze genutzt werden kann. Durch die Verschmälerung der Fahrbahn können auch die Mittelinseln als Querungshilfen für Fußgänger entfallen. Der ruhende Verkehr wird zukünftig durch eine bauliche Ausbildung von Längsparkständen mit gliedernden Baumpflanzungen organisiert. Insgesamt werden ca. 19 Stellplätze (Bestand ca. 12) hergestellt. Die Anzahl der Taxiwarteplätze erhöht sich von 8 auf 10 (inkl. Affentorplatz). Für den Radverkehr werden auf der Nordseite Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen. In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt die Führung des Radverkehrs gemeinsam mit dem Busverkehr auf der Busspur. Zusätzlich wird dem Radverkehr zukünftig das indirekte Linksabbiegen von der Paradiesgasse mittels eigenem Signalgeber und entsprechender Aufstellfläche in die Wallstraße ermöglicht. Die Fahrtrichtung Innenstadt weist eine geringere Verkehrsbelastung auf als die in Richtung Süden/Lokalbahnhof. Aus diesem Grund kann die Busspur Richtung Innenstadt zukünftig entfallen. Um einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtsignal, sodass Busse ungehindert die nächste Haltestelle in Höhe der Brückenstraße erreichen können. Die Busspur Richtung Lokalbahnhof bleibt erhalten. Gestaltung Die wesentlichen Elemente der Gestaltung der Elisabethenstraße und Paradiesgasse sind die Begrünung, die Erneuerung der Oberflächen sowie die Neuaufteilung des Straßenraumes. Die Materialien orientieren sich an den aktuell in Frankfurt erstellten Flächen. In den Gehwegflächen sollen hellgraue Betonsteine 40 × 40 cm, diagonal verlegt, Verwendung finden. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante bzw. Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Diese werden in Form halbsteinversetzter Betonsteine 20 × 20 cm hergestellt und berücksichtigen somit die gestalterischen und technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit. Parkbuchten sind in Natursteingroßpflaster vorgesehen. Die Fahrbahnausbildung erfolgt in Asphalt. Begrünung Gegenwärtig befinden sich im Planungsbereich keine Straßenbäume. Im Zuge der Umgestaltung ist die Pflanzung von insgesamt 14 Bäumen, davon zwei im Einmündungsbereich Wallstraße, geplant. Um die Realisierung der Bäume zu gewährleisten, ist es notwendig, Gas- und Wasserleitungen beidseitig zu verlegen. Die Pflanzungen sollen dazu beitragen, den Straßenraum übersichtlicher zu gliedern und der Elisabethenstraße insgesamt ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. Darüber hinaus werden die Bäume einen Beitrag für das lokale Kleinklima leisten. Vor allem im Sommer wird durch die Schattenbildung das Aufheizen des Straßenabschnittes reduziert. Beleuchtung Die Abfolge der Straßenabschnitte zwischen Brückenstraße und Affentorplatz im lichttechnischen Kontext erfordert eine funktionale und gestalterische Harmonisierung. Es ist deshalb vorgesehen, einen Leuchtentyp mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m zu verwenden, der u. a. auch im nahen Umfeld verwendet wird. Zudem wird unter den Arkaden die Beleuchtung der Gehwegflächen aufgewertet. Lichtsignalanlagen Die Signalanlagen im Verlauf der Straße entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der Querschnittsänderungen ist der Abbau der alten Anlagen notwendig. In diesem Zusammenhang werden die Signalanlagen an den drei Knotenpunkten Elisabethenstraße / Brückenstraße, Elisabethenstraße / Paradiesgasse / Kleine Rittergasse sowie Paradiesgasse / Wallstraße entsprechend der Vorgaben an die Barrierefreiheit erneuert. Barrierefreiheit Durch die weitestgehend geschlossene Bebauung der Elisabethenstraße ist eine Orientierung über die innere Leitlinie (entlang der Gebäudekanten) für Menschen mit Seheinschränkungen gegeben. An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme werden die Bushaltestellen ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Buswartehallen Im Verlauf der Elisabethenstraße befinden sich bislang keine Wartehallen an den Bushaltestellen. Im Einmündungsbereich Brückenstraße wird auf der südlichen Seite der Elisabethenstraße eine neue Wartehalle errichtet. Im Bereich Affentorplatz (Fahrtrichtung Lokalbahnhof) wird im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle die alte Wartehalle gegen ein zeitgemäßes Modell ausgetauscht. Entwässerung Eine Veränderung des Entwässerungssystems ist nicht vorgesehen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Rinnen und Ablaufschächte direkt in den städtischen Mischwasserkanal. Die Straßenabläufe werden, soweit notwendig, in der Lage verändert und ergänzt. Die vorhandenen Anschlussleitungen werden, soweit möglich, wiederverwendet, teilweise werden sie aber auch auf Grundlage einer vorab vorgenommenen Kamerabefahrung in offener Bauweise und per Inlinerverfahren saniert. Versorgungstraßen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die zum Teil in Konflikt mit den Querschnittsanforderungen der Straßenbaumaßnahme stehen. Folgende Anpassungen sind daher erforderlich: Netzdienste Rhein-Main (NRM) Strom: - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im Schnittstellenbereich Elisabethenstraße/Paradiesgasse (Verlegung auf einen Standort außerhalb des Baufeldes auf Grundlage einer Netzkapazitätenverteilungsberechnung des Versorgers); - Neudimensionierung und Versetzen eines weiteren Verteilerschrankes unter den Arkaden westlich der Wallstraße. Gas: - Verlegung der vorhandenen Gasleitung vom Seiten- in den Straßenraum mit Verschwenk von der Nord- auf die Südseite der Straße im Einmündungsbereich Kleine Rittergasse; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Wasser: - Verlegung der vorhandenen Trinkwasserleitung vom Seiten- in den Straßenraum parallel zur neuen Gasleitung; - Erneuerung von Hausanschlüssen. Die Übernahme maßnahmenbedingter Kosten wird gemäß Konzessionsverträgen geregelt. Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Neubau von Kabeltrassen; - Anpassung bzw. Erneuerung der Beleuchtung in Arkadenbereichen; - Anlage eines neuen, gegenüber dem Bestand kleineren Schaltschrankes im Einmündungsbereich Neuer Wall (historische Gebäudefassade). Verkehrssignalanlagen/VSA (Straßenverkehrsamt) - Erneuerung der Signalisierung an drei Knotenpunkten, Neubau von Kabeltrassen; - Versetzen eines Oberflurverteilerschrankes im Schnittstellenbereich Elisabethenstraße / Paradiesgasse (Verlegung auf gegenüberliegende (südliche) Straßenseite an Hausfassade). Kommunikationsleitungen/ATA (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) - Verlegung der vorhandenen ATA-Trasse im gesamten Streckenverlauf, im Wesentlichen betroffen ist der südliche Straßenraum. Zeitliche Umsetzung Um die bereits zugesagten Fördermittel des Landes Hessen gemäß GVFG in Anspruch nehmen zu können, ist ein Baubeginn im Jahr 2017 erforderlich. Dieser ist in Abhängigkeit vom Beschlussgang für Juli 2017 mit einer Bauzeit von ca. 15 Monaten vorgesehen. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für die Umgestaltung der Elisabethenstraße betragen insgesamt 3.198.000,-- € Im Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 400.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.003611, enthalten 400.000,-- € Die Restmittel in Höhe von 2.798.000,-- € sind im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten 2.798.000,-- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2016 verausgabt 68.584,14 € 2017 500.000,-- € 2018 2.000.000,-- € 2019 629.000,-- € Summe 3.197.584,14 € (gerundet: 3.198.000,-- €) 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten a) Bauunterhaltungskosten: 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 7.000 m2 ́ 1,30 €/m2 9.100,-- € Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt abgerechnet) 4.2.2 Produktgruppe 16.06 (Lichtsignalanlagen) 5,0 % ́ 298.234,-- € 14.911,70 € 4.2.3 Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen) 5,0 % ́ 41.650,-- € 2.082,50 € b) Abschreibung: Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 x 2.319.961 € 77.332,-- € Beleuchtung BND* 20 Jahre 1/20 x 275.059 € 13.753,-- € Lichtsignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 x 387.716 € 25.847,70 € IKT-Anlagen BND* 20 Jahre 1/20 x 155.197 € 7.759,90 € Grün- u. Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 x 59.650 € 3.976,70 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle 4.3 Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 13.01 (2,75 % ́ 3.198.000,-- €)/2* 43.972,50 € *Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten gesamt 198.736,00 € (gerundet: 199.000,-- €) 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 632.400,-- € /30 Jahre* 21.080,-- € * anhand längster Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 632.400,-- € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung 1. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 1.908.957,00 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 275.059,00 € 1.3 Lichtsignalanlagen 298.234,00 € 1.4 Maßnahmen für Amt 16 (IKT) 146.867,00 € 1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 41.650,00 € SUMME 1: Baukosten 2.670.767,00 € 2. Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 526.816.00 € SUMME 2: Baunebenkosten 526.816,00 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 3.197.583,00 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 3.198.000,00 € Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, NR 303 Anregung vom 21.04.2017, OA 145 Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.04.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 145 2017 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 60 10

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 145 2017 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 145 entstanden aus Vorlage: OF 425/5 vom 03.04.2017 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und 1. für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie 2. für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet des Vortrags des Magistrats vom 27.03.2017, M 69, und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethenstraße in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 145 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 69 und NR 303 = Ablehnung, OA 145 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 303 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1341, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4