Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Gustav-Behringer Straße: Parkchaos beseitigen, zu Fuß Gehende schützen

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2023, OF 428/11 Betreff: Gustav-Behringer Straße: Parkchaos beseitigen, zu Fuß Gehende schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren - und etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße "Am Sausee" eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr überwiegend der Elterntaxis betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3817 2023 Die Vorlage OF 428/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: " (. .) Hinweisschilder auf dem Parkplatz gegenüber der Pestalozzischule anzubringen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

GustavBehringerStraße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 15.03.2023 Betreff: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, Fußgängerinnen und Fußgänger schützen Der Magistrat wird gebeten, - auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren; - etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen; - Hinweisschilder auf dem Parkplatz gegenüber der Pestalozzischule anzubringen. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße Am Sausee eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr, überwiegend der Elterntaxis, betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen sollen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Antrag vom 02.01.2024, OF 544/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

Beratung im Ortsbeirat: 4