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Reflexion

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Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 entstanden aus Vorlage: OF 1031/2 vom 15.02.2020 Betreff: Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Der Magistrat wird gebeten, nach erfolgter Auftragsvergabe für das Gutachten und soweit rechtlich zulässig Details zum Umweltgutachten des "U 4-Lückenschlusses" zu veröffentlichen. Insbesondere wird um Informationen zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der konkrete Gutachtenauftrag, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Gutachten durchgeführt? 2. Welches Institut wurde beauftragt? 3. War für die Auftragsvergabe eine öffentliche Ausschreibung erforderlich? 4. Wird der Gutachter Bohrungen im Grüneburgpark durchführen, und wird es dazu Informationen für die Öffentlichkeit geben? 5. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und werden diese der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. das gesamte Gutachten z. B. im Internet veröffentlicht? 6. Wie wird die genaue räumliche Lage des Grundwasserhorizonts unter Palmengarten, Botanischem Garten, Grüneburgpark und Westend-Campus verlaufen? 7. Wie sind die räumlichen Strömungsverhältnisse im Grundwasser beschaffen? 8. Wo und in welchem Ausmaß wird ein U-Bahn-Tunnel unter den genannten Grünanlagen in den Grundwasserbereich einschneiden? 9. Können, und wenn ja wie, eventuelle Konfliktsituationen, die zu vermindertem Wasserangebot für Büsche und Bäume führen, gegebenenfalls durch ein künstliches Bewässerungssystem gelöst werden? Der Ortsbeirat 2 würde sich freuen, zu gegebener Zeit dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Dezernat für Umwelt und Frauen und dem Dezernat für Verkehr zu organisieren. Begründung: Informationswunsch von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Antrag vom 19.05.2021, OF 41/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 42/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 39 Anregung vom 05.07.2021, OA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 175 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Betreff: Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung: Punkt 1: Der Auftrag beinhaltet ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens. Außerdem ist eine solche Untersuchung, verbunden mit einem Monitoring, im Zusammenhang mit der erforderlichen Planfeststellung erforderlich. Punkt 2: Es wurde das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR beauftragt. Punkt 3: Es erfolgte eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Das vorher genannte Büro wurde u. a. auch deshalb ausgewählt, da es bereits ein großes umfangreiches Wissen über die hydrologischen und geotechnischen Gegebenheiten in Frankfurt besitzt. Es hat bereits in den letzten 30 Jahren für einige andere ähnliche Projekte in Frankfurt Untersuchungen durchgeführt, die dazu geführt haben, dass durch diese Maßnahmen keine dauerhaften gravierenden negativen Auswirkungen auf die Hydrologie und die Botanik entstanden sind. Punkt 4: Es werden Bohrungen im Grüneburgpark und im Palmengarten durchgeführt. Entsprechende Informationen sind vorgesehen. Punkt 5: Für ein erstes Ergebnis wird die Untersuchung ca. 1 Jahr dauern. Es ist dann geplant, dieses der Öffentlichkeit vorzustellen. Punkt 6-9: Diese Punkte können erst beantwortet werden, wenn der Untersuchungsbericht mit den ersten Ergebnissen vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Antrag vom 19.05.2021, OF 41/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 42/2 Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 39 Anregung vom 05.07.2021, OA 37

Sofortiger Stopp aller Planungen zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Betreff: Sofortiger Stopp aller Planungen zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 D ie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle Planungen betreffend die Variante 3 zum Lückenschluss der U-Bahn-Linie U4 umgehend einzustellen (inklusive des Eintritts in das Planfeststellungsverfahren) und die Öffentlichkeit umfassend über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Begründung: Jegliche oben genannte Planungen dürfen erst nach Abschluss eines umfassenden Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark erfolgen, um Schaden an diesem wichtigen Landschaftsschutzgebiet auszuschließen. Dies betrifft ebenfalls den Eintritt in das Planfeststellungsverfahren. Ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen ohne Durchführung dieser Untersuchungen inklusive eines langjährigen Grundwassermonitorings ist nicht ausreichend. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4