Reflexion
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Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 entstanden aus Vorlage: OF 234/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Betreibergesellschaft des Stadions am Bornheimer Hang Einfluss zu nehmen, dass bei zukünftigen Veranstaltungen vertraglich vereinbart wird, dass die Veranstalter Ordnerinnen und Ordner zur Regelung des Pkw-Anreiseverkehrs stellen müssen. Dies soll für alle Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang gelten, bei denen mit der Anreise auswärtiger Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist. Begründung: Seit Jahren gibt es massive Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Riederwald, dass bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang der gesamte Stadtteil von fremden Fahrzeugen heimgesucht wird. Anwohnerinnen und Anwohner finden keinen Parkplatz mehr, Grünanlagen werden illegal beparkt, Flucht- und Rettungswege zugestellt. Die Lärm- und Abgasbelastung durch kreisende Kfz der Parkplatzsucherinnen und Parkplatzsucher ist gerade an Wochenenden unerträglich. Seitdem der FSV regelmäßig rechtzeitig vor den Spielen Ordnerinnen und Ordner an den Zufahrtstraßen postiert, hat sich an diesen Tagen die Situation etwas entspannt. Bei anderen Veranstaltungen, wie z. B. American Football, hat das Chaos dramatische Ausmaße angenommen. Der Ortsbeirat schlägt daher vor, die Zufahrtkontrolle zu den Parkplätzen und den Schutz der Wohnbevölkerung allen Veranstaltern vertraglich aufzuerlegen. Bei Nichtbeachtung sollen Vertragsstrafen fällig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Antrag vom 28.03.2023, OF 430/11 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Antrag vom 15.07.2024, OF 653/11 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997 Aktenzeichen: 52 0
Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion Am Bornheimer Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 430/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion Am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11, ST 2298/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Stadtteil Riederwald bei Großveranstaltungen zu schützen. Die verantwortlichen Veranstalter müssen dazu angehalten werden, Ordnungspersonal zu stellen, das Veranstaltungsbesucher davon abhält, im Stadtteil zu parken. Beim Länderspiel der U21 am 24.02. 20213 wurde der Riederwald von Autos überschwemmt. Besucher haben in den Grünanlagen, auf den Fußwegen und an den Absenkungen geparkt. Foto: Stefan Helming Begründung: Zuletzt mit Stellungnahme 2298 vom 20.11.2017 hat der Magistrat mitgeteilt, dass Verträge mit Dritten zur Nutzung des Stadions am Bornheimer Hang folgende Regelung enthalten: "Der Mieter ist eigenständig für die Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu sichernden Stadtteils Riederwald." Diese Regelung ist entweder weggefallen oder wird ignoriert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3818 2023 Die Vorlage OF 430/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 entstanden aus Vorlage: OF 430/11 vom 28.03.2023 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Riederwald bei Großveranstaltungen zu schützen. Die verantwortlichen Veranstalter müssen dazu angehalten werden, Ordnungspersonal zu stellen, welches Veranstaltungsbesucher davon abhält, im Stadtteil zu parken. Beim Länderspiel der U 21- Fußballnationalmannschaft am 24.03.2023 wurde der Riederwald von Autos überschwemmt. Besucher haben in den Grünanlagen, auf den Fußwegen und an den Absenkungen geparkt. Foto: Stefan Helming Begründung: Zuletzt mit der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2298, hat der Magistrat mitgeteilt, dass Verträge mit Dritten zur Nutzung des Stadions am Bornheimer Hang folgende Regelung enthalten: "Der Mieter ist eigenständig für die Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu sichernden Stadtteils Riederwald." Diese Regelung ist entweder weggefallen oder wird ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1269 Antrag vom 15.07.2024, OF 653/11 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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