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Reflexion

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Diesterwegschule

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 433/9 Betreff: Diesterwegschule In der August Sitzung des OBR 9 wurden wir auf intransparente Vergabekriterien bei der Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß angesprochen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen weshalb die Diesterwegschule, die bereits Nachmittags-AG's anbietet - ohne Zuschüsse der Stadt - nicht in das Programm aufgenommen wurde, obwohl die Eigeninitiative ein Kriterium für die Vergabe ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 453/9 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der FDP, der GRÜNEN und der FREIE WÄHLER erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2012 1. Die Vorlage OF 433/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 434/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 435/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 453/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Ganztagsschule nach Maß

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 490 entstanden aus Vorlage: OF 453/9 vom 27.09.2012 Betreff: Ganztagsschule nach Maß In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 30.08.2012 wurden die Mitglieder auf intransparente Vergabekriterien bei der Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß angesprochen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welche Kriterien für die Zulassung als Ganztagsschule zugrunde liegen; - welche Gewichtung die einzelnen Kriterien haben; - und welche sonstigen Einflussfaktoren vorliegen. Begründung: Die Diesterwegschule in Ginnheim hat sich um die Aufnahme in das Ganztagsprogramm beworben. Sie bietet bereits jetzt Arbeitsgruppen an Nachmittagen an. Diese Eigeninitiative ist als ein Kriterium für die Vergabe bekannt. Trotzdem wurde die Bewerbung abgelehnt, weshalb der Eindruck mangelnder Transparenz bei der Vergabe entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

Beratung im Ortsbeirat: 4