Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13

U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigen Prüfungen ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahn-steigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt. Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig. Die Hessische Bauordnung und der Abschnitt zu Veranstaltungsräumen ist für Verkehrsbau-werke nicht maßgebend und muss deshalb auch nicht eingehalten werden, es gilt ausschließlich die BOStrab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2

Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station „Holzhausenstraße“ mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Betreff: Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen Vorgang: OM 1742/22 OBR 3; ST 1529/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die Stellungnahme des Magistrats ST 1529 vom 04.07.2022 zur Nachrüstung der Station Holzhausenstraße mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen 2.U-Bahn Station Holzhausenstraße wird, wie in der OM 1742 vom 18.02.2022 gefordert, mit zusätzlichen Fluchttreppen nachgerüstet Begründung: Die Argumente in der ST 1529 vom 04.07.2022 sind sehr ungenau und widersprüchlich. So wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bau der Aufzüge die Station im Rahmen einer technischen Untersuchung abgenommen wurde, inklusive der Unterschreitung der Mindestbreite der Bahnsteige . Dies ist besonders erstaunlich, da durch das Setzen der Aufzüge mitten auf den Bahnsteig die sicherheitsrelevante Breite des Bahnsteigs rapide abgenommen hat. Besonders Interessant ist das Argument, dass die im Jahre 2008 abgenommene Nachrüstung der Station, den Anforderungen der BOStrab §31 Absatz 5 Satz 1, wonach die U-Bahn Stationen dem steigenden Verkehrsaufkommen angepasst werden müssen , vom Magistrat abgelehnt wurde. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Benutzer der Station Holzhausenstraße vervielfacht. Demnach ist die Staion der steigenden Nutzeranzahl anzupassen und mit zusätzlichen Fluchttreppen auszustatten. Eines der Hauptargumente des Magistrats für die Notwendigkeit des Baus der Station Adorno Platz im Campus Westen ist die Überlastung der Station Holzhausenstraße. Wenn die Station Holzhausenstraße überlastet ist, muss sie nachgerüstet werden. Es ist zu fragen, welche der Aussagen des Magistrats richtig ist. Besonders interessant ist die Aussage in der Stellungnahme, dass zwar laut Hessischer Bauordnung bei Veranstaltungsräumen zwei unabhängige Fluchttreppen notwendig sind, in der BOStrab aber nicht. Weil in der BOStrab keine zusätzlichen Fluchttreppen notwendig sind, so ist zu vermuten, werden sie trotz Bedarf nicht gebaut.

Beratung im Ortsbeirat: 4