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Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 entstanden aus Vorlage: OF 291/6 vom 19.12.2016 Betreff: Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Sperrfläche vor dem unbenannten Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse aufzubringen. Begründung: Ohne die Sperrfläche wird der Verbindungsweg immer wieder mit Fahrzeugen zugestellt. Im Rahmen einer Grunderneuerung wurde die vorhandene Sperrfläche nicht mehr eingerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Antrag vom 04.07.2017, OF 436/6 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2017, OF 436/6 Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald Kaisergässchen), zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse, einen Pfosten zu setzen oder eine sonstige geeignete Maßnahme zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden. Begründung: Mit der Stellungnahme 842 aus dem Jahr 2017 wird vom Magistrat abgelehnt eine Sperrfläche an o. g. Stelle einzurichten, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt würde. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1913 2017 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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