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Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 44/7 Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt Hausen / Kleine Nelkenstr. in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstr., wird die Vorfahrtregel " rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt bzw. übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o.g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt Hausen" anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 330 2011 Die Vorlage OF 44/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und REP
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 23.08.2011 Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt-Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstraße wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt beziehungsweise übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o. g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt-Hausen" anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
Beratung im Ortsbeirat: 4
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