Reflexion
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Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2022 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79 sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Betreff: Verkehrssituation vor der Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor ca. 12 Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schüler*innen mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn ca. 30 - 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des PKW-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der obengenannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Frankestr zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits 12 Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 40 Die Vorlage OF 442/9 wird zum interfraktionellem Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3391 2023 Die Vorlage OF 442/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation vor der JohannHinrichWichern-Schule endlich entschärfen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 entstanden aus Vorlage: OF 442/9 vom 19.01.2023 Betreff: Verkehrssituation vor der Johann-Hinrich-Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor circa zwölf Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn circa 30 bis 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrerinnen bzw. Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des Pkw-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der oben genannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Anne-Frank-S traße zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits zwölf Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Der Magistrat wird daher gebeten, die in der Stellungnahme zugesagte Regelung zur Abfahrt der Fahrzeuge durch die Anne-Frank-Straße zeitnah umzusetzen und die Verkehrssituation somit zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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