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Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Betreff: Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg I. Die Vorplanung zum Umbau des Bereiches Willemerstraße/ Wasserweg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme im Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. Die für die Realisierung erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 710.000,- € sind daher so bald wie möglich in den Haushalt einzustellen. III. Nach Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel wird der Magistrat beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung OM 206 vom 29.06.2006 den Magistrat gebeten, eine Planung zum Umbau des Bereiches Willemerstraße/ Wasserweg zu erarbeiten und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen: Umgestaltung des Einmündungsbereiches Willemerstraße/ Wasserweg. Führung des Radverkehrs in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn. Direktere Linienführung für den Radverkehr im Zuge der Willemerstraße am Knotenpunkt Dreieichstraße/ Willemerstraße. B - Alternativen: Die vorgelegte Planung entspricht der Anregung OM 206/06 des Ortsbeirats 5. Alternativen waren nicht zu untersuchen. C - Lösung: Die Vorplanung sieht eine Neuordnung der Verkehrsflächen im Abschnitt der Willemerstraße zwischen der Siemensstraße und der Dreieichstraße vor. Zur Geschwindigkeitsdämpfung im Sinne der bestehenden Tempo 30-Zonenregelung wird die Fahrgassenbreite mit 4,00 m zugunsten größerer Seitenraumbreiten so dimensioniert, dass Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen werden kann. Wie in den städtischen Regelplänen zum Öffnen von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung vorgesehen, erhält der von Westen in die Willemerstraße einfahrende Radverkehr einen separaten Radfahrstreifen. Vor dem Verlassen der Willemerstraße in Richtung Siemensstraße wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen nach Norden geführt. Parallel zum Fußgängerverkehr quert er dann auf einer eigenen Furt die Siemensstraße bzw. erhält die Möglichkeit sich in der Siemensstraße aufzustellen, um dann in den Knotenpunkt einzufahren. Um die Geschwindigkeit der von der Siemensstraße in die Willemerstraße einfahrenden Fahrzeuge zu reduzieren und die Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, wird dieser Einfahrtsbereich aufgepflastert. Diese Aufpflasterung dient auch der besseren Erkennbarkeit des Tempo 30-Zoneneingangs. Für den ruhenden Kfz-Verkehr werden auf beiden Seiten der Fahrbahn Stellplätze baulich hergestellt (südlich der Fahrbahn in Längsaufstellung und nördlich in Schrägaufstellung). Für den Radverkehr sind straßenbegleitend Abstellanlagen vorgesehen. Im bedarfsgerecht umgestalteten Einmündungsbereich des Wasserwegs in die Willemerstraße sind weitere Stellplätze in Längsaufstellung für den Kfz-Verkehr und Abstellanlagen für den Radverkehr vorgesehen. Der südlich der Fahrbahn gelegene Gehweg wird auf 2,45 - 2,50 m verbreitert. Der nördliche Gehweg östlich des Wasserwegs bleibt mit einer Breite von 3,70 m bestandsnah erhalten bzw. wird westlich des Wasserwegs auf 3,80 m verbreitert. Im Einmündungsbereich des Wasserwegs ist ein zusätzlicher Fußgängerüberweg vorgesehen. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Willemerstraße, sind ergänzend zu den vier bestehenden Bäumen (Linden) weitere 17 Bäume vorgesehen, die aufgrund ihrer großen Baumkronen nicht wie im Wasserweg (hier sind kleinkronige Bäume -Weißdorn-) gegenüberliegend angepflanzt werden können, sondern versetzt angeordnet werden. Am Knotenpunkt Dreieichstraße/ Willemerstraße erfolgt an den zuführenden Straßen jeweils eine dem Bedarf entsprechende Reduzierung der Fahrstreifenanzahl. In der von Norden kommenden Dreieichstraße sind zwei Kfz-Fahrstreifen und ein Schutzstreifen für Radfahrer vorgesehen. Die östliche Zufahrt der Willemerstraße erhält eine gemeinsame Geradeaus- und Rechtsabbiegespur. Durch die Neuaufteilung der Verkehrsfläche ist es zum einen möglich, die in der Dreieichstraße südlich des Knotenpunktes zwischen Fahrbahn und Straßenbahnkörper vorhandene Verkehrsinsel bis in Höhe der Willemerstraße zu verlängern. Zum anderen wird dadurch am Knotenpunkt auch eine direktere Führung des aus der westlichen Willemerstraße kommenden Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs ermöglicht. Westlich der Dreieichstraße wird der Radverkehr in der Willemerstraße in Fahrtrichtung Westen weiter im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In der Gegenrichtung erfolgt die Radverkehrsführung (entgegen der Einbahnstraße) im Abschnitt zwischen der Dreieichstraße und dem Affentorplatz auf dem vorhandenen Radweg bzw. zwischen Affentorplatz und Schifferstraße im Mischverkehr auf der Fahrbahn. D - Kosten Die Kosten für die bauliche Umsetzung werden auf ca. 710.000,- Euro geschätzt. Anlage 1 (ca. 3 MB) Anlage 2_Blatt_1 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Blatt_2 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.10.2012, OF 418/5 Antrag vom 03.05.2017, OF 445/5 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.09.2007 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2007, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Nichtanwesenheit LINKE. 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007, TO II, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2007, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2007, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2007, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2007, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3164, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007 Aktenzeichen: 66 0
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 445/5 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag M 210/2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o.a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine Baureifeplanung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mitbenutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht in direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1646 2017 Die Vorlage OF 445/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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