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E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2022, OF 446/1 Betreff: E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert Siedlung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eine E-Ladestation für PKW in der Tevesstraße aufgestellt wird und der Parkplatz entsprechend markiert wird. Dazu soll der Magistrat auf potenzielle Betreiber zugehen. Begründung: Bewohner der Friedrich-Ebert Siedlung wünschen sich einen Parkplatz mit einer E-Ladestation für PKW. Da immer mehr Einwohner auf E-Autos umsteigen, sollte möglichst schnell, mit Unterstützung der Stadt Frankfurt, eine E-Ladesäule installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2197 2022 Die Vorlage OF 446/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 06.05.2022 Betreff: E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass eine E-Ladestation für Pkw in der Tevesstraße aufgestellt und der Parkplatz entsprechend markiert wird. Dazu wird der Magistrat gebeten, auf potenzielle Betreiber zuzugehen. Begründung: Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wünschen sich einen Parkplatz mit einer E-Ladestation für Pkw. Da immer mehr Einwohner auf E-Autos umsteigen, sollte möglichst schnell, mit Unterstützung der Stadt Frankfurt, eine E-Ladesäule installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Antrag vom 12.04.2023, OF 813/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50
Beratung im Ortsbeirat: 4
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