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Reflexion

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Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

Schulwegsicherung vor der Merianschule

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Betreff: Schulwegsicherung vor der Merianschule Vorgang: OM 1287/21 OBR 3; ST 2365/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um den Schulweg zur Merianschule in der Burgstraße sicherer zu gestalten: 1. Es soll eine Zickzacklinie (Zeichen 299) vor der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße (zwischen den Nummern 19 und 21) aufgetragen werden. 2. Es sollen Piktogramme mit dem Hinweis von spielenden Kindern (Zeichen 136) jeweils südlich und nördlich der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße auf die Straßenfahrbahn aufgetragen werden. 3. Es soll geprüft werden, wie der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 so gestaltet werden kann, dass ein unerlaubtes Parken von Kraftfahrzeugen im Einmündungsbereich verhindert werden kann. Die aktuell aufgestellten Poller bieten noch so viel Fläche, dass teilweise zwei parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Platz finden. Ggf. können die in der OM 1287 angeregten Fahrradbügel in Zusammenhang mit einer Sperrfläche so errichtet werden, dass ein regelwidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen dann nicht mehr möglich ist und die Müllabfuhr trotzdem in die Einmündung einfahren kann. 4. Es soll geprüft werden, ob vor der Nummer 12 eine Stellfläche für Lieferverkehr eingerichtet werden kann, um tagsüber Lieferfahrzeugen eine Alternative für das regelwidrige Parken im Einmündungsbereich anzubieten. 5. Es soll geprüft werden, ob der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 perspektivisch durch Gehwegnasen abgesichert werden kann. Sind seitens des Magistrats hierzu bereits Maßnahmen geplant, in dessen Zuge eine derartige Umgestaltung des Überwegs berücksichtigt werden kann? Wenn ja, bis wann ist aktuell die Umsetzung geplant? Begründung: Auf dem Weg in die Merianschule versperren regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge die Sichtachsen für querende Kinder. Mehrfach täglich werden Fahrzeuge im Einmündungsbereich in den Burghof und in der Einfahrt zum Schulhof der Merianschule in der Burgstraße abgestellt. Gleichzeitig wird durch die Eltern regelmäßig beobachtet, dass sich der motorisierte Verkehr nicht an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Burgstraße hält. Die angeregten Maßnahmen sollen diese Gefahren für Schulkinder reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 446/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3797 2023 Die Vorlage OF 446/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4