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Reflexion

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Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 45/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Verkehrsführung sollte durch eine Einbahnstraßen-Regelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - geregelt werden, um entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen zu verhindern. Begründung: Die beiden o.g. Straßen sind für den Zwei-Richtungs-Verkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, bei dem ja Tempo 50 gilt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 45/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 983 2021 Die Vorlage OF 45/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Begründung: Die beiden o. g. Straßen sind für den Zweirichtungsverkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, auf dem ja Tempo 50 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 516 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4