Reflexion
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Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im GerhartHauptmannRing 27
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Vorgang: OI 49/24 OBR 8 Stellungnahme: Aufgrund der maroden, abgängigen Gebäudesubstanz hat die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin die Entscheidung für einen Ersatzneubau des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 (KiZ 70) getroffen. Für die Zeit der Baumaßnahme muss ein geeigneter Auslagerungsstandort für die eingeschossige Containeranlage gefunden werden. Kita Frankfurt und die ABG Frankfurt Holding, in Zusammenarbeit mit der FAAG Technik, haben mehrere Standortanalysen für geeignete Flächen erarbeitet. Der Standort der früheren Spielplatzfläche auf dem Flurstück 40/193 und 40/167, gegenüber dem Altgebäude, befindet sich auf der Decke einer Tiefgarage. Für eine Containeranlage werden Nutzlasten von min. 5,3 kN/m2 angesetzt. Das überschreitet zum einen die zulässige Traglast von max. 5,0 kN/m2, zum anderen wurde die Tiefgaragendecke mit Nutzung als reiner Spielplatzfläche als eine nicht befahrbare Decke ausgebildet und ist für Verkehrslasten nicht zulässig. Neben der stark eingeschränkten Traglast der Fläche (Decke) stehen nur geringe Aufbauhöhen zur Verfügung. Dazu kommt, dass in dem dicht bebauten Viertel die Zuwegung zu einer Baustelle und Andienung dieser über die Fußwege und Fußgängerpfade deutlich erschwert ist. Aufgrund dieser baulichen wie lagebedingten Voraussetzungen kommt die Fläche, trotz der guten Anbindung an das Bestandsgebäude, als Auslagerungsstandort nicht in Frage. Der Standort angrenzend zum Friedhof liegt am Ortsrand von Niederursel. Mehr als die Hälfte der Kinder (53 Kinder!) der Einrichtung sind Hort-Kinder und kommen von der Erich-Kästner-Schule. Neben der Entfernung der Bestandseinrichtung zum möglichen Auslagerungsstandort muss auch der Laufweg der Schulkinder zum Auslagerungsstandort berücksichtigt werden. Dieser steht in zu großer Entfernung. Ergänzend muss die Lage am Friedhof als solches betrachtet werden. Ein regelhafter Betrieb eines Kinderzentrums unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung des Außengeländes steht im Widerspruch zu den Bedingungen, die u. a. in der Friedhofsordnung festgeschrieben sind. Besucher:innen sind aufgefordert, sich "ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten". Durch die unmittelbare Nähe des Kinderzentrums ist ein Konflikt zu erwarten. Dazu gab es Abstimmungen mit anderen Ämtern (Grünflächenamt). Die Lage des Standortes eignet sich aus o.g. Gründen nicht als Auslagerungsstandort. Das Grundstück 148/ 33 am Martin-Luther-King Park ist durch seine zentrale Lage, durch die gute Erreichbarkeit sowie die Anbindungsmöglichkeiten am besten für die Auslagerung des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring geeignet. Die Laufwege sind sowohl für Kinder als auch für Eltern vom Bestandsgebäude wie der Erich-Kästner-Schule sehr kurz. Der Standort für die Containeranlage ist an der oberen Parkgrenze zum Hammarskjöldring geplant. Damit reduziert sich die parkfremde Nutzung auf ein absolutes Minimum. Mit der daraus entstehenden Nähe zum Hammarskjöldring werden auch Versorgungsanbindungen leicht umsetzbar und erforderliche Tiefbauarbeiten können durch kurze Wege realisiert werden. Baumbestände werden erhalten und bieten eine natürliche Abgrenzung zum Straßenraum. Der Standort bietet in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Die Möglichkeiten zur Mobilität führen zur Reduzierung bzw. direktem Verzicht von PKW-Nutzung durch die Eltern (Elterntaxis). Darüber hinaus wurden auch weitere Grundstücke z.B. die Wiesenfläche Hammarskjöldring 8/58 oder Wiesenfläche 12/30 gegenüber dem Gerhart-Hauptmann-Ring 240a betrachtet. Die Wiesenfläche am Hammarskjöldring 8/58 wird durch die Nutzung des Amts für Bau und Immobilien als Auslagerungsfläche für die Sanierung der Ernst-Reuter-Schule aufgrund des hohen Raumbedarfs der Schule für Kita Frankfurt nicht mitnutzbar. Alle möglichen Standorte wurden unter den Gesichtspunkten zentrale Lage und gute Erreichbarkeiten für Eltern; Anbindung an den ÖPNV, kurze Wege zum Bestandsgebäude und Schule, bauliche Voraussetzungen, Flächenbedarfe, Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit untersucht. Unter diesen Kriterien ist der Standort am Martin-Luther-King Park mit o.g. Begründung am besten geeignet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 15.02.2024, OI 49 Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Initiative vom 07.11.2024, OI 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.05.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Beratung im Ortsbeirat: 4
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