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Reflexion

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Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 entstanden aus Vorlage: OF 232/12 vom 03.11.2017 Betreff: Finalen Standort für das Gymnasium Nord zeitnah festlegen - Ergänzungsfragen Vorgang: V 472/17 OBR 12; ST 1843/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1843 auf die Frage 6 der Vorlage V 472 ("Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbezirks 12 nicht in Betracht") wie folgt geantwortet: "Geeignete und auch bebaubare Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 kommen grundsätzlich für eine schulische Nutzung in Betracht." Nähere Ausführungen dazu enthält die Stellungnahme nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat ergänzend um die Beantwortung folgende Fragen gebeten: 1. Welche Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 hat der Magistrat im Hinblick auf eine schulische Nutzung geprüft? 2. Welche Flächen innerhalb des Ortsbezirks 12 sind für eine schulische Nutzung geeignet und bebaubar? Begründung: Der Magistrat hat die Fragen des Ortsbeirates vollständig beantwortet. Die Antwort des Magistrats zu Frage 6 legt nahe bzw. kann so verstanden werden, dass der Magistrat konkrete Flächen im Ortsbezirk 12 geprüft und jedenfalls teilweise Flächen derzeit für eine schulische Nutzung als geeignet und auch bebaubar ansieht. Daraus ergeben sich die ergänzenden Fragen. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der ergänzenden Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 472 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1843 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 408 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1640 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1369 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 1

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4