Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 Der Magistrat hat sich zur besseren Nachvollziehbarkeit erlaubt, die einzelnen Spiegelstriche vor den Fragen zu nummerieren. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen wie folgt: Zu 1.) Voreigentümer war die "Objektgesellschaft Hausener Weg GmbH". Zu 2.) Für die Liegenschaft Hausener Weg 120 wurde am 12.04.2016 eine Baugenehmigung zur Nutzung als Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf erteilt. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte unter der Zielsetzung, in dem Gebäude sowohl die Unterbringung von Geflüchteten (max. 180 Personen) als auch Studentisches Wohnen (für max. 125 Personen) zu ermöglichen. Zu 3.) Der Magistrat hat keinen Vertrag mit dem Investor geschlossen. Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat im Auftrag der Stadt einen Teil der Liegenschaft für die Unterbringung von Geflüchteten gemietet. Zu 4.) Nein. Zu 5.) Nein, siehe Antwort zu 3. Zu 6.) Nein. Die Vergabe der Studierendenwohnungen erfolgt über die proDomi GmbH in Düsseldorf. Zu 7.) Es gelten die Vorgaben der vom Magistrat verabschiedeten "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main". Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe berücksichtigt diese Standards bei der Zimmerbelegung. b.) Der Eigentümer hat die Apartments möbliert (einfacher Hotelstandard) vermietet; die Ausstattung ist Teil der Mietsache. c.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. ist als Mieter verpflichtet, die Mietsache einschließlich der Möblierung in Stand zu halten. Das gilt nicht für Dach und Fach. d.) Der Umfang der sozialen Beratung und Unterstützung richtet sich nach den "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main". Zu 8.) Grundlage für die Abrechnung der pauschalen Kosten mit der Stadt ist die Beauftragung des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe e.V. zur Anmietung eines Zimmerkontingentes zur vorübergehenden Unterbringung geflüchteter Menschen. Außerdem die Vereinbarung über eine vorläufige Monatspauschale. Die Verhandlungen über ein Jahresbudget sind noch nicht abgeschlossen. Zu 9.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag über 10 Jahre geschlossen. Dieser sieht eine zweimalige Verlängerungsoption à 5 Jahre vor. Zu 10.) Die Pläne des Eigentümers sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu 11.) Zur baurechtlichen Situation der Liegenschaft wurden keine Absprachen getroffen. Eine Änderung des Bebauungsplans war nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442 Antrag vom 10.03.2020, OF 465/7 Anregung vom 16.06.2020, OA 571
Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2020, OF 465/7 Betreff: Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120 Vorgang: ST 316/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der og. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § % Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 2. Der Magistrat wird gebeten bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass in Zukunft Baurecht entsprechend §9/ Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert. 6. Der Magistrat bemüht sich über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9/ Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird. Begründung: Ergibt sich aus der OF 418/7 und der ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9/ Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass die in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9/ Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 316 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 465/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 571 2020 Die Vorlage OF 465/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment