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Reflexion

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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat hat beide Vorschläge und den Einwand zur Neugestaltung der Birsteiner Straße entsprechend der Anregung des Ortsbeirats geprüft und sich zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus für den Abschnitt zwischen der Bebraer Straße und der Langenselbolder Straße durch Einrichten von wechselseitigem Parken und einer Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts auf 5,00 m entschieden (Anlage der Planung ist beigefügt). Anlage 1 (ca. 602 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Antrag vom 10.06.2016, OF 47/11 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326

Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße Einer Umsetzung der Einrichtung weiterer Parkplätze im Bereich der Sportanlage kann grundsätzlich entsprochen werden. Der Magistrat schlägt vor - das Einverständnis des Ortsbeirats vorausgesetzt - auf der Nordseite im Bereich zwischen Elmer Weg und Steinauer Straße Gehwegparken einzurichten. Auf der Südseite kann zwischen Langenselbolder Straße und Salmünsterer Straße das Parken halb auf dem Gehweg eingerichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Antrag vom 10.06.2016, OF 47/11 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326

Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 47/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: ST 1834/12; ST 1174/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00h und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30h und 09.00h durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation, ist mit dem Straßenverkehrsamt kurzfristig ein Ortstermin in der Birsteiner Straße durchzuführen. Begründung: Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendler die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00h gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht. ( Ortskern ). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 326 2016 Die Vorlage OF 47/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Beratung im Ortsbeirat: 4