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Reflexion

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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 51/12 OBR 11; ST 1495/12 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 51 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 77 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 76 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 2

Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Betreff: Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Der Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße setzt den Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen voraus. Ein Teil der benötigten Flächen befindet sich in kleinteiligen Besitz verschiedener Grundstückseigentümer. Baurecht für einen Erwerb und den Ausbau dieser Flächen besteht nicht. Daher ist eine kurz- bzw. mittelfristige Einrichtung des Gehweges nicht möglich. Als Alternative wurde von der Hofhausstraße über die bestehende Fußgängerverbindung zur Straße Am Lohrberg und von dort über die als Gehweg ausgewiesene Verbindung zum Einmündungsbereich Nußgartenstraße/Kreuzweg eine Fußgängerverbindung angeboten. Diese Fußgängerführung ist Teil des "Quellenwanderweges" im städtischen GrünGürtel und entsprechend ausgeschildert. Der Magistrat sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Gehwegs entlang der Nußgartenstraße zwischen der Hofhausstraße und dem Kreuzweg. Eine entsprechende Mitteleinstellung ist somit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4