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Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in Berkersheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747 Betreff: Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in Berkersheim Für den Weiterbau des Wegenetzes und der Grünflächen innerhalb des Parks benötigt der Bauträger das Flurstück 4/0 der Gemarkung 487, Berkersheim. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan "Edwards Sportfeld" B 853 als "Öffentliche Grünfläche" - Grünfläche mit Spielbereichen ausgewiesen und darf somit nicht bebaut werden. Die Verhandlungen zwischen dem privaten Eigentümer der Fläche und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) haben bisher noch zu keinem positiven Ergebnis geführt, so dass die Fläche für die Gestaltung und Anbindung der Wege nicht zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 453 Antrag vom 05.02.2013, OF 399/10 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 626 Antrag vom 11.06.2013, OF 473/10 Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 780 Antrag vom 27.01.2020, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5717
Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2013, OF 473/10 Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße "In den Gräben") zu beseitigen. Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11. 2012 mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der letzten Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2013 Die Vorlage OF 473/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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