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Parkhäuser im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936 entstanden aus Vorlage: OF 1310/2 vom 31.12.2020 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für Pkw im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften); - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Grempstraße). Für die oben genannten Kategorien soll Folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden: 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäuser/Tiefgaragen? 4. Zu w elchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieterinnen bzw. Stellplatzmieter jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 114 Antrag vom 19.09.2022, OF 474/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 7
Beratung im Ortsbeirat: 4
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