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Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im GerhartHauptmannRing 27
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Vorgang: OI 49/24 OBR 8 Stellungnahme: Aufgrund der maroden, abgängigen Gebäudesubstanz hat die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin die Entscheidung für einen Ersatzneubau des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 (KiZ 70) getroffen. Für die Zeit der Baumaßnahme muss ein geeigneter Auslagerungsstandort für die eingeschossige Containeranlage gefunden werden. Kita Frankfurt und die ABG Frankfurt Holding, in Zusammenarbeit mit der FAAG Technik, haben mehrere Standortanalysen für geeignete Flächen erarbeitet. Der Standort der früheren Spielplatzfläche auf dem Flurstück 40/193 und 40/167, gegenüber dem Altgebäude, befindet sich auf der Decke einer Tiefgarage. Für eine Containeranlage werden Nutzlasten von min. 5,3 kN/m2 angesetzt. Das überschreitet zum einen die zulässige Traglast von max. 5,0 kN/m2, zum anderen wurde die Tiefgaragendecke mit Nutzung als reiner Spielplatzfläche als eine nicht befahrbare Decke ausgebildet und ist für Verkehrslasten nicht zulässig. Neben der stark eingeschränkten Traglast der Fläche (Decke) stehen nur geringe Aufbauhöhen zur Verfügung. Dazu kommt, dass in dem dicht bebauten Viertel die Zuwegung zu einer Baustelle und Andienung dieser über die Fußwege und Fußgängerpfade deutlich erschwert ist. Aufgrund dieser baulichen wie lagebedingten Voraussetzungen kommt die Fläche, trotz der guten Anbindung an das Bestandsgebäude, als Auslagerungsstandort nicht in Frage. Der Standort angrenzend zum Friedhof liegt am Ortsrand von Niederursel. Mehr als die Hälfte der Kinder (53 Kinder!) der Einrichtung sind Hort-Kinder und kommen von der Erich-Kästner-Schule. Neben der Entfernung der Bestandseinrichtung zum möglichen Auslagerungsstandort muss auch der Laufweg der Schulkinder zum Auslagerungsstandort berücksichtigt werden. Dieser steht in zu großer Entfernung. Ergänzend muss die Lage am Friedhof als solches betrachtet werden. Ein regelhafter Betrieb eines Kinderzentrums unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung des Außengeländes steht im Widerspruch zu den Bedingungen, die u. a. in der Friedhofsordnung festgeschrieben sind. Besucher:innen sind aufgefordert, sich "ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten". Durch die unmittelbare Nähe des Kinderzentrums ist ein Konflikt zu erwarten. Dazu gab es Abstimmungen mit anderen Ämtern (Grünflächenamt). Die Lage des Standortes eignet sich aus o.g. Gründen nicht als Auslagerungsstandort. Das Grundstück 148/ 33 am Martin-Luther-King Park ist durch seine zentrale Lage, durch die gute Erreichbarkeit sowie die Anbindungsmöglichkeiten am besten für die Auslagerung des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring geeignet. Die Laufwege sind sowohl für Kinder als auch für Eltern vom Bestandsgebäude wie der Erich-Kästner-Schule sehr kurz. Der Standort für die Containeranlage ist an der oberen Parkgrenze zum Hammarskjöldring geplant. Damit reduziert sich die parkfremde Nutzung auf ein absolutes Minimum. Mit der daraus entstehenden Nähe zum Hammarskjöldring werden auch Versorgungsanbindungen leicht umsetzbar und erforderliche Tiefbauarbeiten können durch kurze Wege realisiert werden. Baumbestände werden erhalten und bieten eine natürliche Abgrenzung zum Straßenraum. Der Standort bietet in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Die Möglichkeiten zur Mobilität führen zur Reduzierung bzw. direktem Verzicht von PKW-Nutzung durch die Eltern (Elterntaxis). Darüber hinaus wurden auch weitere Grundstücke z.B. die Wiesenfläche Hammarskjöldring 8/58 oder Wiesenfläche 12/30 gegenüber dem Gerhart-Hauptmann-Ring 240a betrachtet. Die Wiesenfläche am Hammarskjöldring 8/58 wird durch die Nutzung des Amts für Bau und Immobilien als Auslagerungsfläche für die Sanierung der Ernst-Reuter-Schule aufgrund des hohen Raumbedarfs der Schule für Kita Frankfurt nicht mitnutzbar. Alle möglichen Standorte wurden unter den Gesichtspunkten zentrale Lage und gute Erreichbarkeiten für Eltern; Anbindung an den ÖPNV, kurze Wege zum Bestandsgebäude und Schule, bauliche Voraussetzungen, Flächenbedarfe, Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit untersucht. Unter diesen Kriterien ist der Standort am Martin-Luther-King Park mit o.g. Begründung am besten geeignet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 15.02.2024, OI 49 Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Initiative vom 07.11.2024, OI 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.05.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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