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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Battonnstraße vor AOK
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 476/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Battonnstraße vor AOK Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer großen Anzahl an Kund*innen besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeit zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insbesondere Rollstuhlfahrende behindert. Rechts der Zugangstreppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2406 2022 Die Vorlage OF 476/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOK
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 476/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOK Der Magistrat wird gebeten , vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen. Begründung: Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer großen Anzahl an Kundinnen und Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeit zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insbesondere Rollstuhlfahrende behindert. Rechts der Zugangstreppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Fahrradbügeln vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2489 Antrag vom 21.05.2023, OF 863/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4049 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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