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Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 28.06.2023 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die bestehende Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee und Rothschildallee, die derzeit nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt, zeitlich ausgeweitet werden kann - idealerweise auf den gesamten Tag. Da es sich um eine Bundesstraße handelt und entsprechende gesetzliche Regelungen gelten, ist hierzu eine Abstimmung mit dem Land Hessen erforderlich. Begründung: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist dringend nötig, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen. Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte (siehe https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück des Alleenrings durchweg über 70 dB. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; ST 16/25; OM 4786/23 OBR 7; ST 75/25 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der ST 75/25 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur ‚im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern' statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94-96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber mal in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden zwei Tempo 30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500m). Gemäß der ST 16/25 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 € bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 528 2025 Die Vorlage OF 483/7 wird in der vorgelegten Fassung als Antrag der GRÜNEN und der die farbechten-Linke beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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