Reflexion
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Lärmschutz an der A 661
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, innerhalb der nach der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Abstimmung mit Hessen Mobil dauert derzeit noch an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 561 Antrag vom 01.06.2018, OF 487/9 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3376
Beratung im Ortsbeirat: 4
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