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Reflexion

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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 entstanden aus Vorlage: OF 295/11 vom 30.12.2017 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 84/17 OBR 11; ST 1398/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach- Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 84 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1398 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1434 Antrag vom 12.11.2018, OF 488/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 41 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 64 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme) Aktenzeichen: 52 0

Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1434 Betreff: Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Der Parkplatz an der Sportanlage Seckbach-Süd ist in der Tat in einem schlechten Zustand, sodass ein Abfließen von Niederschlägen nicht mehr in ausreichendem Umfang gegeben ist. Eine überschlägige Kostenschätzung zur Sanierung des Parkplatzes liegt vor und schließt mit rund 100.000 € ab. Das zuständige Fachamt hat regelmäßig geprüft, ob eine kurzfristig greifende und preiswertere Lösung für Abhilfe sorgen kann. Bedauernswerterweise kann, neben dem Auffüllen der Schlaglöcher, keine nachhaltige und kostengünstigere Lösung fixiert werden. Da die erforderlichen Mittel für die Sanierung des Parkplatzes kurz- und mittelfristig im Haushalt nicht zur Verfügung stehen, hat das Fachamt die Maßnahme bereits in das Sanierungsprogramm der Sportanlagen aufgenommen. Nach Abwägung der Priorisierung, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, gilt nach wie vor, den Sportflächen Vorrang vor den Nebenflächen zu geben. Das Fachamt bemüht sich, die Nutzung des Parkplatzes in Eigenleistung aufrechtzuerhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 Antrag vom 12.11.2018, OF 488/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299

Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 488/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 64/18 OBR 11; ST 1434/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 299 2018 Die Vorlage OF 488/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4