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Reflexion

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Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 entstanden aus Vorlage: OF 13/7 vom 16.05.2011 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 2884/04 OBR 7; ST 1007/04 Der Magistrat wird beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: In der Römerstadt Richtung Westen ab Haus Nr. 264, in der Römerstadt Richtung Osten bis Haus Nr. 253, Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Bereits 2004 hatte der Magistrat auf die entsprechende Anregung des Ortsbeirats hin zugesagt, im Bereich der Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt Radfahrstreifen abzumarkieren. Dies wurde leider erst jetzt umgesetzt. In einem Gespräch hat das Straßenverkehrsamt vorgeschlagen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wie oben beschrieben zu verlängern, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. In der Römerstadt endet der Radweg Richtung Westen vor dem Haus Nr. 266 (siehe Foto). Um das gefahrlose Einordnen auf der Fahrbahn zu ermöglichen, ist hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig. In dem Straßenstück Alt-Praunheim Richtung Norden reicht die Fahrbahnbreite nicht aus, um einen Radfahrstreifen abzumarkieren, sodass auch hier eine Geschwindkeitsbeschränkung sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Antrag vom 03.04.2017, OF 148/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 in der Haingrabenstraße?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 entstanden aus Vorlage: OF 442/7 vom 22.09.2014 Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 k m/h auf der gesamten Länge der Haingrabenstraße zu prüfen. Begründung: Die Anwohner der Haingrabenstraße werden vom Durchgangsverkehr stark belastet. Die Situation ist mir der in der Straße Alt-Praunheim vergleichbar, in der bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 495 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 in der Buchbornstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 entstanden aus Vorlage: OF 146/7 vom 23.03.2017 Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Vorgang: OM 658/11 OBR 7; ST 1459/12 Die Buchbornstraße ist faktisch eine verkehrsberuhigte Zone, die sich allerdings in einem sehr schlechten Zustand befindet und in der keine Parkplätze ausgewiesen/eingezeichnet sind. Formal ist die Straße bisher nur "provisorisch ausgebaut" (ST 1459). Der Charakter als verkehrsberuhigte Zone ist insbesondere für Auswärtige schwer zu erkennen. In der oben genannten Stellungnahme wird berichtet, dass die Planungen zur endgültigen Herstellung aufgenommen wurden. Diese Maßnahmen hat aber - verständlicherweise - keine hohe Priorität. Leider wird die Buchbornstraße auch als Zufahrt zu einer größeren Kleingartenanlage genutzt. Es häufen sich die Beschwerden über den Andienungsverkehr, der im Glauben ist, dass auf der Buchbornstraße Tempo 50 gilt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Buchbornstraße am Ende und am Beginn mit je einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschrä nkung auf Tempo 30 auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 658 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1271 Aktenzeichen: 32 1

Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Betreff: Barrierefreier Zugang zur Grünfläche Steinbachtal Vorgang: OM 1419/17 OBR 7 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419

Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier Mit Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 885 "Hahnstraße" und 872 "Lyoner Quartier" wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau von Wohnungen - was seniorengerechte Wohnungen einschließt - geschaffen. Im Rahmen der Prüfung von Baugesuchen zur Herstellung von Wohnungen achtet die Bauaufsicht auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Darüber hinaus bestehen leider keine bau- und planungsrechtlichen Instrumente, mit denen die Errichtung seniorengerechter Wohnungen wirksam beeinflusst werden kann. Der Magistrat konzentriert sich daher darauf, die verfügbaren Beratungs- und Fördermöglichkeiten, wie schon bisher, aktiv auszuschöpfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1654

Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Aktenzeichen: 32 1

Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 18.08.2024 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades Tempo 30 einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der Russisch-Orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße Am Industriehof wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die an dieser Stelle stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 76 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Es ist nicht Aufgabe des Magistrats, auf den knappen öffentlichen Verkehrsflächen ein Parkraumangebot zu schaffen, das "für Fahrzeughalter akzeptabel" sein mag. Es ist vielmehr die Verantwortung der Fahrzeughalter:innen bzw. -führer:innen, sich erforderlichenfalls für dauerhaftes und regelmäßiges Fahrzeugabstellen um entsprechende Möglichkeiten zu bemühen bzw. Parkvorgänge im öffentlichen Verkehrsraum unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung durchzuführen. Der ruhende Verkehr im genannten Bereich ist bereits heute flächenmäßig und unter Beachtung notwendiger Bewegungsflächen für Ver-, Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge maximiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5890 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650

Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528/2025 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 - ST 76/2025 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 - ST 2834/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie OM 5029/2019 - ST 2372/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 - ST 1459/2017 5. Alt-Praunheim - 1418/2017 und OM 116/2011- ST 1220/2017 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 - ST 616/2017 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 - ST 1407/2015 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteiner Schule. 9. Ohlengarten 10. Tempo 30-Lücken im Industriehof schließen (z.B. Tilsiter Str./Neue Börsenstr.) Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6650 2025 Die Vorlage OF 491/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4