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Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Betreff: Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.03.2022, § 1496 - NR 310/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat hat keine personellen Ressourcen, alle Stadtteile Frankfurts auf die Möglichkeit der Einrichtung von Nachbarschaftsstraßen zu überprüfen. Darüber hinaus fehlen ebenfalls Ressourcen, Patenschaften für Nachbarschaftsstraßen bei der Umsetzung zu unterstützen. Auch liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Nachbarschaften hohe Kinderanteile vorherrschen. Daher ist folgendes Vorgehen für Sommer 2023 vorgesehen. Es sind zunächst konkrete Straßen durch die Ortsbeiräte vorzuschlagen, die, nach Vorliegen einer Patenschaft, auf eine verkehrliche Machbarkeit geprüft werden können. Für 2023 werden die Sonntage ab dem 07.05. bis einschließlich 25.06.2023 vom Magistrat unterstützt. Initiativen, die eine solche Nachbarschaftsstraße aktiv umsetzen wollen, können sich bei dem für den vorgesehenen Straßenabschnitt zuständigen Ortsbeirat melden. Jeder Ortsbeirat kann dem Magistrat bis Ende März 2023 bis zu drei Vorschläge für solche Straßen unterbreiten, die den unten genannten Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Priorisierung dieser drei Vorschläge ist wünschenswert. Der Magistrat prüft die Machbarkeit. - die Straßen, beziehungsweise Straßenabschnitte, müssen mindestens Teil einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1/2 StVO) ausgewiesen sein, - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren, - in den Straßen dürfen sich keine zentralen Einrichtungen (insbesondere Feuerwehr, Polizeidienststellen) oder Parkhäuser befinden, - die Straßenabschnitte müssen kurz sein, sodass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen. Des Weiteren wird geprüft, dass keine Konflikte mit Baumaßnahmen, soweit bekannt, bestehen. Auswahl Aus den machbaren Bewerbungen werden zunächst je Ortsbeirat eine berücksichtigt. Ggf. werden weitere Ortsbeiräte ausgelost, deren nächste Priorität ebenfalls berücksichtigt wird. Die Realisierung ist für 16 Straßen bzw. Straßenabschnitte vorgesehen. Wir empfehlen dem Ortsbeirat bei der Auswahl der Bewerbungen auf folgende Dinge zu achten: - Nachvollziehbare Straße/Straßenabschnitt - Programm für bis zu acht Sonntage in Folge - Mehrwert für das Quartier - Ansprechpartner:innen für Organisation, Absperrung und Programm müssen benannt sein. Aufgaben der Initiativen: - Erster Schritt - Bewerbung - Auswahl einer Straße/Straßenabschnittes - Ausarbeitung eines Programms für die vorgesehenen aufeinanderfolgenden Sonntage - Benennung von Zuständigen für Organisation, Absperrung und Programmpunkte - Bewerbung an den zuständigen Ortsbeirat Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungen aus dem Projekt "vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" im Jahr 2008 festzuhalten ist, dass temporäre Spielstraßen damals hauptsächlich durch das Vorhandensein eines zusätzlichen Spielangebotes funktionierten. Neben der Durchführung und Betreuung (Patenschaft) solcher Nachbarschaftsstraßen ist das Vorhandensein von Spielen und Spielgeräten ein Erfolgsfaktor. Es wird daher empfohlen, dass die Patenschaften zu Programm und Nutzung ein Konzept erstellen und dieses bei Bewerbung vorlegen. Für das weitere Vorgehen, insbesondere zu den Aufgaben der Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung, erarbeitet der Magistrat Empfehlungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Sonstiger Antrag vom 07.03.2023, OS 43/16 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 22.03.2023, OF 492/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3807 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3664 2023 1. Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 32 Der Ortsvorsteher wird mehrheitlich gebeten, die folgenden Straßen als Nachbarschaftsstraßen für Frankfurt an den Magistrat zu melden: - Mierendorffstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 13 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 3168, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023 Aktenzeichen: 32 1
Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 492/3 Betreff: Nachbarschaftsstraße im Nordend - Unterstützung Vorgang: B 75/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Bewerbung für die Organisation einer temporären Nachbarschaftsstraße in der Martin-Luther-Straße (vorgeschlagen ist Sonntag, der 4. Juni) und schlägt diese dem Magistrat zur Prüfung und Unterstützung vor. Begründung: Der Magistrat hatte die Ortsbeiräte dazu aufgerufen, "Nachbarschaftsstraßen" vorzuschlagen, die von "Initiativen" bzw. Anwohner*innen organisiert werden und für die sie sich beim OBR bewerben können. Dabei geht es darum, einen Straßenabschnitt an einem oder mehreren Sonntagen im Mai und Juni abzusperren und bespielbar zu machen. Siehe hierzu etwa Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75. FRIST für die Vorschläge: ENDE MÄRZ 2023 Der hier vorgeschlagene Straßenabschnitt erscheint geeignet und das Vorhaben sehr gut umsetzbar. So will die Bewerberin zwischen Rohrbach- und Böttgerstraße einen Abschnitt sperren und dort unter anderem freies Spielen ermöglichen sowie mit Erstklässler-Börsen, moderierten Eltern-Kinder-Wettbewerbe (z.B. Sackhüpfen) etc. für eine schönes Beisammensein sorgen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 80 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3807 2023 Die Vorlage OF 492/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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