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Reflexion

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Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2018, OF 493/1 Betreff: Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht noch zusätzlich belasten. Die Abgrenzung der Baustellen erfordert oft, dass Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dieser Übergang von Bordstein auf Fahrbahn ist nur selten abgesenkt. An diesen Stellen soll eine Rampe aus Holz, Metall, Asphalt, Gummi, Kunststoff, etc. angebracht werden. Im Vordergrund steht das ungehinderte Passieren der Baustellen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen. Die Kosten sind vom jeweiligen Bauträger zu tragen. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass durch Baustellenabschnitte Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da dies oft mitten auf der Fahrspur ist, gibt es keine Absenkung zwischen Bordstein und Fahrbahn. Dadurch werden Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen am Weiterkommen gehindert. Beispiel 1: Baustelle im Gallus am 23. November 2017 (Weg zum Runden Tisch zur Verkehrssituation im Gallus des Ortsbeirates 1) Beispiel 2: Baustelle im Bahnhofsviertel am 03. Januar 2018 (Weg zum Hauptbahnhof) Quelle: Selbstaufnahme Um solche Hürden in Zukunft zu vermeiden, sollen Rampen zwischen Bordstein und Fahrbahn angebracht werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Varianten, so z.B. folgende: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2669 2018 Die Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4