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Reflexion

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Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 939 - OA 61/21 OBR 6 - Der Magistrat hat sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gesprächsformaten mit Vertreter:innen der Bürgerinitiative Goldstein und des Ortsbeirates zu den Vorschlägen der Bürgerinitiative für ein Verkehrskonzept Goldstein sowie möglichen Alternativen ausgetauscht. Es bestand Einigkeit, dass insbesondere die Verkehrssituation im Tannenkopfweg problembehaftet und verbesserungswürdig ist. Begleitend zu den Gesprächen wurden Verkehrserhebungen zur Verkehrszusammensetzung im Tannenkopfweg durchgeführt. Diese bestätigten, dass der größte Verkehrsanteil dem Quell- und Zielverkehr der Siedlung Goldstein zuzurechnen ist. Ein weiterer signifikanter Anteil ist dem Quell- und Zielverkehr von Goldstein Süd zuzurechnen, für den insbesondere in und aus Richtung Westen keine naheliegende Netzalternative zur Verfügung steht. Mengenmäßig nachgeordnet - aber gerade in den Hauptverkehrszeiten situationsverschärfend - sind Durchgangsverkehrsbeziehungen, beispielsweise zwischen Niederrad/Lyoner Quartier und dem Schwanheimer Ufer. Aus Sicht des Magistrats finden sich Lösungsansätze vorrangig im Tannenkopfweg und können im Zusammenwirken mit dem Ortsbeirat auch veranlasst werden. Eine erneute öffentliche Anhörung zu einem Verkehrskonzept Goldstein würde hingegen Erwartungen wecken, die sich auf absehbare Zeit nicht erfüllen lassen. Im Bericht B 188/2020 hat der Magistrat dargelegt, dass Veränderungen in der äußeren Erschließung von Goldstein allenfalls langfristig möglich sind und in ihren Wirkungen zudem ambivalent zu beurteilen sind. Entsprechende Maßnahmen werden daher nicht weiterverfolgt. Es wurde erwogen, die Verkehrsführung zwischen Straßburger Straße und Schwanheimer Ufer beziehungsweise Zur Frankenfurt zur Entlastung des Tannenkopfwegs auf zwei Straßenzüge mit gegenläufigen Einbahnstraßenregelungen (Tannenkopfweg von Nord nach Süd, Zur Waldau - Tränkweg von Süd nach Nord) aufzuteilen. Mit Rücksicht auf den sensiblen Abschnitt in Höhe Kinderzentrum/Carl-von-Weinberg-Schule wird diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt. Gegen diesen Ansatz spricht auch, dass baustellen-bedingte Einbahnstraßenregelungen, die für die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen zuletzt mehrfach in Goldstein eingerichtet werden mussten, vielfach nicht beachtet wurden. Aus Sicht des Magistrats können die Verkehrsprobleme nicht mit einer veränderten Verkehrsführung in und um Goldstein gelöst werden, da diese weniger aus der absoluten Verkehrsmenge resultieren, als vielmehr daraus, dass sich die Verkehre durch die wechselseitigen Einbauten gegenseitig blockieren. Daher regt der Magistrat an, den Verkehrsablauf im Tannenkopfweg umzugestalten. Der Magistrat hatte in den bisherigen Gesprächen vorgeschlagen, an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg Minikreisverkehre einzurichten. Eine Umsetzung ist zeitnah möglich. Die ebenfalls diskutierte Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße ist kurzfristig nicht umsetzbar, da hierfür bisher nicht verkehrlich genutzte Flächen einbezogen werden müssten. Eine fundierte Planung müsste noch erarbeitet werden. Ein weiteres Erfordernis ist der grundhafte Umbau des Knotenpunkts. Darüber hinaus schlägt der Magistrat vor, die Einengungen zurückzubauen, die regelmäßig zu einer gegenseitigen Blockade der beiden Fahrtrichtungen führen. Das sind vorrangig die Einengungen in den unmittelbaren Knotenpunktbereichen. Hierzu nimmt der Magistrat gerne die örtliche Expertise des Ortsbeirats und der Bürgerinitiative entgegen. Dabei kann stufenweise vorgegangen werden, auf einen vollständigen Rückbau aller Einengungen sollte verzichtet werden, um einen gewissen Widerstand gegen Durchgangsverkehre aufrecht zu erhalten. Der Ortsbeirat hatte sich vorbehalten, über die Einrichtung der Kreisverkehre und weiterer Maßnahmen zu beschließen. Sobald dem Magistrat eine entsprechende Anregung vorliegt, kann gemeinsam die Vorgehensweise zum Rückbau der Einengungen festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.09.2021, OA 61 Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 132 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1747, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022

Verkehrskonzept Goldstein

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Ortsbeirat 1. bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrates vom 04.03.2022 (Vorlage B 91); 2. begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg einzurichten; 3. bittet zu prüfen und zu berichten, a) wann die Arbeiten zur Errichtung der o.g. Kreisverkehre aufgenommen werden; b) ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; c) ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Tannenkopfweg und Sonnenweg/Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; d) warum der durch die Sperrung der Straße "Zur Waldung" verursachte Verkehrsdruck auf der Straße "Am Wiesenhof" aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschüler und Grundschülerinnen unterwegs sind und daher die Situation mindestens ebenso problematisch ist, wie an der Straße "Zur Waldau"; e) ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte und f) ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. 4. bittet um einen Ortstermin zu Erörterung der oben angesprochenen Fragen. Begründung: In dem Sachstandsbericht (B91) bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus dem Antrag ersichtlich Vorschläge (Ziffer 3 lit. c)-f)), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 3 lit. d)), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen (Ziffer 4), ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteiner:innen könnten bereits an dem Ortstermins besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2354 2022 Die Vorlage OF 494/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4