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Reflexion

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Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 386/9 vom 22.11.2017 Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrräder privater Fahrradvermieter nicht mehr an den öffentlichen Fahrradabstellbügeln dauerhaft abgestellt werden. Die Alltagsfahrradfahrer finden mittlerweile keine Abstell- und Anschließmöglichkeit für ihre Fahrräder an den von der Stadt Frankfurt eingerichteten Omega-Fahrradbügeln, da diese von Leihrädern bereits massiv in Beschlag genommen werden. Außerdem stehen an manchen Stellen bereits so viele Fahrräder, dass auch Fußgängerwege eingeschränkt werden. Begründung: Sowohl an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl vor der Frankfurter Sparkasse, am Ginnheimer Kirchplatz, als auch auf den Fahrradparkplätzen vor Supermärkten im Ortsbezirk sind in den letzten Wochen Leihfahrräder eines neuen Anbieters in immer größerer Zahl abgestellt worden. Da jedoch weder die von der Stadt errichteten Omega-Bügel noch die Fahrradabstelleinrichtungen an anderen Stellen für Zwecke der Fahrradvermietung errichtet wurden, stellt dies eine Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke dar. Es ist zwar generell zu begrüßen, dass der Fahrradverkehr auch durch das breitere Angebot von Fahrradvermietungen attraktiver wird, aber die Frankfurter Bürger, die als Alltagsfahrradfahrer diese gewohnten Abstelleinrichtungen nicht mehr nutzen können, sind durch die Vermehrung dieser Mietfahrräder die Leidtragenden. Hier sollte der Vermieter, der mit seinen Rädern nicht zuletzt ein kommerzielles Interesse verfolgt, dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrräder nicht die öffentlichen Abstelleinrichtungen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Antrag vom 06.08.2018, OF 494/9 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 494/9 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit dem Grundstückseigentümer*innen in Verbindung zu setzten damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird. Begründung: Die Verengung ist Hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Lebendqualität vor Ort beiträgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3559 2018 Die Vorlage OF 494/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Lebensqualität" im letzten Satz der Begründung durch das Wort "Aufenthaltsqualität" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4