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Reflexion

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Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2782 - OA 256/18 OBR 7 - Die Erschließungssituation der bestehenden und sich in Entwicklung befindlichen Gewerbegebiete rund um das Nordwestkreuz in Frankfurt-Rödelheim, Frankfurt-Sossenheim und Eschborn stellt sich seit Jahren als besondere Herausforderung dar. Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund vertritt der Magistrat zu den angeregten Maßnahmen folgende Einschätzung: Zu 1.: Eine direkte Anbindung der Gewerbeflächen an der Gaugrafenstraße an die Wilhelm-Fay-Straße mittels einer Brücke über die A5 stellt für sich keinen geeigneten Lösungsansatz für die problematische Erschließungssituation dar, da die Verkehrsströme wie im Bestand weitgehend über den Knotenpunkt Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße abgewickelt werden müssen. Ob die zusätzliche Verbindung über die Autobahn in Verbindung mit der noch zu findenden Lösung für die verbesserte Anbindung an das Nordwestkreuz sinnvoll ist, muss in nachfolgenden Untersuchungsschritten geklärt werden. Der Maßnahmenvorschlag wird daher zunächst zurückgestellt. Zu 2.: Eschborner Landstraße und Lorscher Straße sind über die Guerickestraße direkt miteinander verbunden. Der Nutzen einer weiteren Verbindung in unmittelbarer Nachbarschaft ist vor dem Hintergrund der durch die Bestandsbebauung und die Bahnstrecke schwierigen trassierungstechnischen Randbedingungen zumindest fraglich. Überlegungen zu einer weiteren Verbindung zwischen Eschborner Landstraße und Lorscher Straße werden daher zunächst nicht weiter verfolgt. Die Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim zur A 66 und weiter über das Nordwestkreuz zur A 5 ist Gegenstand des Vorschlags des Magistrats an die Autobahnverwaltung. Die Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der A 66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg stellt eine verkehrlich eingeschränkte Alternative zu dem Magistratsvorschlag dar. Vorzugslösung bleibt daher zunächst der Vorschlag einer Lösung, die auch Fahrtmöglichkeiten zur A 66 in Richtung Westen sowie zur A 5 in Richtung Süden ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3395, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2018 Aktenzeichen: 32 1

Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Betreff: Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2869 - OA 254/18 OBR 6 - Zu 1. a) und b) Die Westerbachstraße stellt zwischen der Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Rödelheim an der A 648 und der Gaugrafenstraße eine wichtige Verbindung zwischen dem übergeordneten Straßennetz und den Siedlungsflächen im östlichen Sossenheim sowie im westlichen Rödelheim dar. Beim Ausbau der Straße in der jetzigen Form war die Entwicklung der Verkehrsbelastung, wie sie sich heute darstellt, noch nicht genau prognostizierbar. Die absehbar zunehmende verkehrliche Bedeutung ist aber bereits seinerzeit durch einen entsprechend breiten Ausbauquerschnitt gewürdigt worden. Die Fahrbahnbreite von rd. 13 m erlaubt im Prinzip eine vierstreifige Verkehrsführung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die anfänglich relativ geringe Verkehrsbelastung erlaubte jedoch eine zweistreifige Verkehrsführung und die Anlage von Parkstreifen. Erste Anpassungen an die sich ändernde Verkehrssituation ergaben sich aus dem Ausbau des Knotenpunktes Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße. Zuletzt wurde auch der Knotenpunkt der Westerbachstraße mit der östlichen Rampe der AS Rödelheim und der Betzdorfer Straße an die sich ändernden verkehrlichen Anforderungen angepasst. Frühere Überlegungen zu einer leistungsfähigkeitssteigernden Umgestaltung des ganzen Streckenabschnitts der Westerbachstraße wurden aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zurückgestellt. Angesichts der dynamischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Bereich Sossenheim, Rödelheim und Eschborn ist absehbar, dass auch eine leistungsfähig umgestaltete Westerbachstraße allein die steigende Verkehrsnachfrage nicht auf Dauer zufriedenstellend bewältigen kann. Ziel der Gesamtverkehrsplanung ist daher zusätzlich ein Ausbau der Verknüpfungen der Hauptverkehrsstraßen in diesem Bereich mit dem Autobahnnetz. Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten. Zu 1. c) Der Magistrat steht mit der Stadt Eschborn und dem Land Hessen in einem anhaltenden Austausch zu den Problemlagen und möglichen Lösungsansätzen. Aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen und Planungsabläufe gestaltet sich der Prozess aber langwierig. Zu 1. d) In der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 ist gegenüber den anwesenden Ämtervertretern deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Ortsbeirat die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens entlang der Westerbachstraße (Nordseite) zwischen Gaugrafenstraße/A5 in der Gemarkung Rödelheim und der Wilhelm-Fay-Straße in der Gemarkung Sossenheim, so wie von den Ämtervertretern vorgestellt, unter Verzicht auf die in diesem Abschnitt befindlichen Längsparkstände wünscht. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und dem Straßenverkehrsamt die Bearbeitung aufgenommen und wird in Kürze die Vermessung sowie die Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragen. Mit der Straßenraumneuaufteilung ist die halbseitige Oberflächensanierung der Westerbachstraße verbunden; eine zügige Realisierung wird angestrebt. Zu 1. e) Die zum "SEGRO-Park" an der Gaugrafenstraße vorliegende Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass eine zweistreifige Führung des Verkehrs von der Wilhelm-Fay-Straße bis zum westlich gelegenen REWE-Markt mit Weiterführung zur A 648 im Sinne einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung sinnvoll ist. Der ÖPNV befährt den zusätzlichen Fahrstreifen westlich der Wilhelm-Fay-Straße im Mischverkehr mit dem MIV. Vom verbesserten Verkehrsfluss wird auch der ÖPNV profitieren. Ein Durchführungsvertrag SEGRO regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf Kosten des Investors innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zu 2. Unter Hinweis auf die Ausführungen zu 1. d) und e) wird der Magistrat die Planungen zum Um- und Ausbau der Westerbachstraße unter besonderer Berücksichtigung einer Busspur weiterverfolgen. Zu 3. Die wesentlichen Grundzüge der Planungen für die Westerbachstraße sind in der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 hinreichend erläutert und diskutiert worden. Zur Frage einer zusätzlichen Anbindung des Hauptverkehrsstraßennetzes an die Autobahn ist in absehbarer Zeit kein vorstellungsreifer neuer Sachstand zu erwarten. Eine Teilnahme des Verkehrsdezernenten zu diesem Thema an einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen ist daher nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3523, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 Aktenzeichen: 32 1

Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage, eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 590 2020 Die Vorlage OF 495/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 495/7 vom 27.07.2020 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 590 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4