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Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Betreff: Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg 1. Der Vorplanung zur Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Bitzweg entsprechend der Plananlage wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte voranzutreiben und eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen sowie b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG) ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung zu stellen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 305 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002442 - Grunderneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße (Planungsmittel) - zur Verfügung stehen, b) der Investitionsbedarf zur Umsetzung der Maßnahme auf 4.941 T€ geschätzt wird. 4. Es dient ferner zu Kenntnis, dass der im Rahmen einer Informationsveranstaltung angeregte Ersatz des an der Einmündung "Im Trieb" geplanten Minikreisverkehrs durch eine Lichtsignalanlage (siehe Anlage "Lageplan", Blatt 2) nach eingehender Prüfung nicht weiterverfolgt wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des schlechten Straßenzustandes der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg besteht dringlicher Sanierungsbedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wilhelmshöher Straße - insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - eine Straßenraumbreite aufweist, die keine regelwerkskonforme Aufteilung des Straßenraumes nach dem Trennungsprinzip zulässt, die ihrer Netzfunktion, der Verkehrsbelastung und der Verkehrszusammensetzung (mit Linienbusverkehr) entspricht. Im Zuge der erforderlichen Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße soll der Straßenraum in den vorhandenen Breiten so umgestaltet werden, dass die Aufteilung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen bedarfsgerecht verbessert wird. B - Alternativen Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße wurden folgende Varianten untersucht. Variante Trennung von Fahrbahn und Seitenräumen mit weicher Separation (Bordhöhe 3 cm): Hierbei wurde eine asphaltierte Kernfahrbahnbreite von 4,10 m zugrunde gelegt, die dazu genügt, den Begegnungsverkehr Pkw - Pkw auf der asphaltierten Fläche abzuwickeln. Der Begegnungsfall Pkw - Lkw erfordert die Mitbenutzung von Pflasterstreifen in Fahrbahnrandlage und der Begegnungsfall Bus-Bus die Mitbenutzung von Pflasterstreifen auf Gehwegniveau. Angesichts der dargelegten Gegebenheiten ist diese Lösung jedoch aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass eine weiche Separation zur Mitbenutzung von Seitenräumen durch den Kfz-Verkehr verkehrlich betrachtet eine Mischverkehrsfläche darstellt, die grundsätzlich nur für Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen, untergeordneter Verbindungs- und vorwiegender Aufenthaltsfunktion geeignet ist. Variante Mischverkehrsflächen (ohne Trennung von Fahrbahn und Gehweg): Bei dieser Variante wurde ein komplett niveaugleicher Ausbau des Straßenquerschnittes mit verschiedenen Breiten der Kernfahrbahn untersucht. Aus Sicherheits- und den zur vorigen Variante bereits dargelegten Gründen wurde auch diese Variante, nicht weiter verfolgt, da ein ausschließlich auf Blickkontakt sowie auf Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme beruhender ausgebauter Querschnitt unter den gegebenen Randbedingungen ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial birgt. Variante Separation von Fahrbahn und Gehwegen durch 6 - 8 cm hohe Borde: Die Führung der Zufußgehenden auf dem Gehweg als gesonderte Verkehrsfläche (harte Separation) wird aus Sicherheitsgründen als Vorzugsvariante weiterverfolgt. Variante Lichtsignalanlage statt Minikreisel: Die oben genannten Varianten und die Planung der Vorzugsvariante wurden den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbeirats 11 im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 20.03.2015 vorgestellt. Auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger wurde für die Einmündung der Straße "Im Trieb" anstelle des geplanten Minikreisels eine Variante mit Lichtsignalanlage (LSA) erarbeitet, die in den Planunterlagen als Deckblattlösung dargestellt wird. Die Straße "Im Trieb" wäre danach als untergeordnete Straße vorgesehen, sodass der in die Wilhelmshöher Straße einmündende Verkehr wartepflichtig wäre. Zur Querung der Wilhelmshöher Straße sieht diese Lösung östlich der Straße "Im Trieb" für den Fußgängerverkehr eine LSA vor. Nach fachlicher Beurteilung hätte die Planung mit LSA nicht die gewünschte Wirkung auf eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung. Aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit im Kurvenbereich der Wilhelmhöher Straße und dem vorhandenen Straßenquerschnitt ist eine bauliche Lösung zu präferieren. Dem vorgesehenen Minikreisverkehr ist eine solche dauerhaft geschwindigkeits-reduzierende und damit sicherheitsverbessernde Wirkung beizumessen. Aus fachlicher Sicht ist die Variante mit LSA nicht zu empfehlen, zumal diese Mehrausgaben in Höhe von ca. 225 T€ sowie zusätzlich laufende Ausgaben im Betrieb verursachen würde. C - Lösung Im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und der Atzelbergstraße sind 6,00 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden und jeweils einseitig aufgesetztes Parken vorgesehen. Im Regelfall verbleibt eine Mindestgehwegbreite von 1,50m, was gegenüber dem Bestand eine deutliche Verbesserung darstellt. In diesem Abschnitt sind insgesamt 17 neue Baumpflanzungen vorgesehen. Im Abschnitt ab der Atzelbergstraße bis zum Seckbacher Bitzweg wäre eine durchgängige 6,00 m breite Fahrbahn zumeist nur bei einer Verschmälerung der Gehwege möglich. Die Gehwegbreiten in diesem Abschnitt liegen jedoch schon im Bestand teilweise unter dem Mindestmaß von 1,50m. Daher wurde für diesen Abschnitt eine Planung ausgearbeitet, die zwischen den Borden eine in Fahrversuchen ermittelte Mindestfahrbahnbreite für den Begegnungsfall Bus - Bus von 5,70 m vorsieht, sodass die bestehenden Gehwegbreiten erhalten bleiben und teilweise verbreitert werden können. Die Fahrbahn wird danach in eine Kernfahrbahn, die zwischen zwei Pflastersteifen angeordnet ist, aufgeteilt. Die Kernfahrbahn von 4,50 m Breite dient zur Abwicklung der Begegnungsfälle Pkw - Pkw bzw. Pkw - Lieferwagen, die den überwiegenden Teil der abzuwickelnden Verkehre bilden. Für die Abwicklung des Begegnungsfalls Bus - Bus werden an die Kernfahrbahn noch zwei je 0,60 m breite Pflasterstreifen angeschlossen, sodass sämtliche Begegnungsfälle des Fahrverkehrs zwischen den 6 - 8 cm hohen Borden abgewickelt werden können. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit wird der Radverkehr wie bereits derzeit im Mischverkehr geführt. Für den Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/Im Trieb sieht die Planung als geschwindigkeitsreduzierendes und stadtgestalterisch geeignetes Element die Einrichtung eines Minikreisverkehrs mit einem Durchmesser von 13 m vor. Da es sich bei der Wilhelmshöher Straße um eine klassifizierte Straße handelt und Teile der bereits heute als Straße genutzten Flächen in Privateigentum sind, die auch in Zukunft mit einer Fläche von insgesamt 371 m2 als öffentliche Verkehrsflächen benötigt werden, sind die baurechtlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls herzustellen. Es wird angestrebt, die benötigten Flächen freihändig zu erwerben. D - Kosten Der Gesamtinvestitionsbedarf (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme mit der empfohlenen Lösung mit Minikreisverkehr wird auf 4.941.000,- € geschätzt. Anlage _Lageplan_Bl_1 (ca. 686 KB) Anlage _Lageplan_Bl_2 (ca. 1,4 MB) Anlage _Lageplan_Bl_3 (ca. 1,4 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 11 am 15.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 SPD 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 6877, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 66 0
Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 234/11 vom 20.02.2022 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167) sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils frei stehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, frei stehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des oben aufgeführten Platzes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 272 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1439 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 66
Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 21.01.2023 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Vorgang: OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt- Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1752 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Aktenzeichen: 66-0
Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zur Ortsbeiratsanregung vom 14.03.2022, OM 1774 folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Rathausplatz bestehenden Verteilerkästen, Briefkasten, Schaukästen und Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken oder an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an andere Stellen in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der OM 1774/22 angeregt) 3. Auf dem Rathausplatz sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (ggf. Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z.B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung M 20/16 dargestellt wird) 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung M 20/16 vorgesehen) Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Ortsteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jeden Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Rathausplatz befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Rathausplatz gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwegen, über die vielbefahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4349 2023 Die Vorlage OF 496/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei 3. in der ersten Klammer "ggf." gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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