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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2023
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2023" beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2023 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2023 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 3,435 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2023 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,941 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2023 voraussichtlich 403,703 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegendes Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2023 der VGF (Prognosestand Sommer 2021) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 180,750 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11. Dezember 2022, spätestens jedoch vor dem 31.12.2022, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2023. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2023. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252), festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt am Main als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2023 (gültig ab 11. Dezember 2022) und 2024 (gültig ab 10. Dezember 2023). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2023 (11.12.2022 bis 10.12.2023) identisch. Im Restzeitraum 11.12.2023 bis 31.12.2023 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2024. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2023" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2022 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2023 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Stadtbahn vorgesehen: Linien U4, U6, U7: Erhöhung der Platzkapazität durch den Einsatz des neuen Fahrzeugtyps "U5 Mittelwagen". Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,189 Mio. Euro. Des Weiteren sind in 2023 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 3,246 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt bereits im Sommer 2021 (VGF-Wirtschaftsplan 2022 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zum maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2023) vor Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11.12.2022 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2023 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2022 in Höhe von voraussichtlich 3,435 Mio. Euro. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2023 am 11.12.2022 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter. In der Prognose berücksichtigt wurden die durch die Corona-Pandemie für das Jahr 2023 zu erwartenden Einbußen an Tarifeinnahmen und Erstattungszahlungen SGB (gemäß Prognose traffiQ vom 21.12.2021) in Höhe von ca. 11,298 Mio. Euro, was zu einem entsprechend höheren Ausgleichsbetrag für die SWFH führt. Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2023 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2023 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 09.03.2022 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2023 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2023 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. einen von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt - objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3), - Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4-9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und - Vertrieb (Kriterium A 12). - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) - Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) - Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) - Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1 Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW", erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht, der als Teil des traffiQ-Geschäftsberichtes erstellt wird, beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2021) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts erfolgt auf der traffiQ-Website. Im Jahr 2021 ergibt die Gesamtbetrachtung, dass alle Einzelwerte der Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder im Toleranzbereich liegen. Auch im Jahr 2021 war durch die anhaltenden Pandemiebedingungen keine kontinuierliche Befragung von Fahrgästen in Fahrzeugen bzw. an Verkaufsstellen vor Ort möglich, sodass für die subjektiven Ergebnisse B1 bis B10 keine Ergebnisse vorliegen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass teilweise auch die objektiven Erhebungen (Mitfahrt in Fahrzeugen, Testkauf an Automaten) seit der Phase des Lockdown ab 01.11.2020 bis Mitte März 2021 ausgesetzt waren. Insgesamt beruhen die Jahreswerte jedoch auf einer ausreichenden Anzahl und Verteilung von Erhebungsfahrten (ab Mitte März 2021) und sind damit jedenfalls aussagekräftig für den realisierten Erhebungszeitraum ab Mitte März 2021. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung_2023 (ca. 60 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 01.07.2022, OA 211 Antrag vom 25.06.2022, OF 496/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 252 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 211 2022 1. Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 211 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 496/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 76 = Enthaltung, OA 211 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (M 76 und OA 211 = Annahme) Gartenpartei (M 76 = Ablehnung, OA 211 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2005, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 92 14
Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2022, OF 496/5 Betreff: Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen Die Stadtverordneten werden gebeten, zu beschließen, dass bei dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 in der Leistungsbeschreibung die klimagerechte Planung von Haltestellen aufzunehmen ist. Haltestellen sollten mit einem Solardach ausgerüstet werden. Mit Begrünung, Bäume und an geeigneten Stellen und Bänken könnten Haltestellen zu Grünen Klimaoasen werden, die den Aufenthalt besonders in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Besonders der Frankfurter Süden ist durch den Flughafen im erheblichen Maß von Luftschadstoffen betroffen. Daher sollte jede Möglichkeit zu einer Verbesserung des Stadtklimas genutzt werden. Begründung: Die Städte werden immer heißer. Haltestellen finden sich üblicherweise direkt an Straßen. Insbesondere die Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer kaum erträglich. Sitzgelegenheiten und kühlere Temperaturen durch Bäume und mehr Grün an den Haltestellen würden die Menschen entlasten und das Warten in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Ein Konzept für Haltestellen als Grüne Klimaoasen könnte zur dringend nötigen klimagerechten Umgestaltung des Stadtraums beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 211 2022 1. Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 211 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 496/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2022, OA 211 entstanden aus Vorlage: OF 496/5 vom 25.06.2022 Betreff: Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass bei dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 in der Leistungsbeschreibung die klimagerechte Planung von Haltestellen aufgenommen wird. Haltestellen sollten mit einem Solardach ausgerüstet werden. Mit Begrünung und Bäumen sowie Bänken an geeigneten Stellen könnten Haltestellen zu grünen Klimaoasen werden, die den Aufenthalt besonders in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Besonders der Frankfurter Süden ist durch den Flughafen in erheblichem Maß von Luftschadstoffen betroffen. Daher sollte jede Möglichkeit zu einer Verbesserung des Stadtklimas genutzt werden. Begründung: Die Städte werden immer heißer. Haltestellen finden sich üblicherweise direkt an Straßen. Insbesondere die Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer kaum erträglich. Sitzgelegenheiten und kühlere Temperaturen durch Bäume und mehr Grün an den Haltestellen würden die Menschen entlasten und das Warten in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Ein Konzept für Haltestellen als grüne Klimaoasen könnte zur dringend nötigen klimagerechten Umgestaltung des Stadtraums beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.10.2022, B 403 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 76 = Enthaltung, OA 211 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (M 76 und OA 211 = Annahme) Gartenpartei (M 76 = Ablehnung, OA 211 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2005, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Beratung im Ortsbeirat: 4
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