Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 3
Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 entstanden aus Vorlage: OF 139/6 vom 22.08.2021 Betreff: Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern Der Elternbeirat der IGS 15 hat sich hilfesuchend an den Ortsbeirat gewandt, da aufgrund der Containersituation einige Probleme an der Schule herrschen. Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containerlösung an der Palleskestraße 60 untergebracht. Das Konzept der Schule ist auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, im vergangenen Schuljahr wurde der Jahrgang 5 allerdings auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Auch der kommende Jahrgang 5 wird wieder sechszügig mit 150 Schülerinnen und Schülern starten. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 6 den Magistrat: 1. Wie plant der Magistrat neue Raumkapazitäten zu schaffen, da die vorhandenen voraussichtlich ab 2022/2023 nicht mehr ausreichen werden? 2. Welche praktikable Lösung plant der Magistrat bezüglich der fehlenden Turnhalle? 3. Wie plant der Magistrat die personellen Engpässe aufzufangen, die sich durch die Sechszügigkeit ergeben? 4. Wie stellt der Magistrat sicher, dass genügend Möglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler der IGS 15 bestehen, sich in Zeiten der Coronap andemie die Hände zu waschen? 5. Wie sieht grundsätzlich das Raumkonzept aus, das der Magistrat umsetzen möchte, um trotz der Containersituation einen reibungslosen und lernfreundlichen Schulablauf für alle Schülerinnen und Schüler der IGS 15 zu gewährleisten? Begründung: Die IGS 15 wird voraussichtlich für längere Zeit sechszügig bleiben, was zu erheblichen Problemen bei den vorhandenen Kapazitäten führt - sowohl was Klassenräume, Mensa, Turnhalle, die generelle Ausstattung als auch das Personal angeht. Diese Herausforderungen sollten schnellstmöglich angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Antrag vom 02.04.2022, OF 435/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1982 Antrag vom 04.06.2022, OF 496/6 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 30
Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2022, OF 496/6 Betreff: Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst? Vorgang: V 128/21 OBR 6; ST 321/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bereits jetzt schon eingeschränkten Raumkapazitäten in der IGS 15 folgende Fragen zu klären und zu beantworten: - Wann wird der geplante Erweiterungsbau aufgestellt bzw. ist sichergestellt, dass der Erweiterungsbau zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung steht? - Wo soll der Erweiterungsbau aufgestellt werden (unter Berücksichtigung der begrenzten Freiflächen? - Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass sich die Freiflächen durch den Erweiterungsbau weiter reduzieren)? - Wird die Mensa den erhöhten Bedarf durch den zusätzlichen Jahrgang im kommenden Schuljahr decken können und wenn nicht, welche Maßnahmen sind zur Erweiterung bzw. Ausbau der Mensa geplant? Begründung: Die IGS ist in einer provisorischen Container-Anlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden. Das Konzept der IGS 15 war ursprünglich zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, die Jahrgangsstufe 5 wurde allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden - bisher allerdings ohne die Raumkapazitäten entsprechend anzupassen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden (gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321), wann ist derzeit leider ungewiss. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Containern rechnet man bereits heute damit, dass es Herbst/Winter 2023/24 werden könnte - für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/24 auf die Schule wechseln, wäre das allerdings zu spät! Bei der Erweiterung muss zudem auf die begrenzten Freiflächen geachtet werden. Auch der Mensabereich ist bereits jetzt schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Es ist dringend geboten, dass der Magistrat nicht nur endlich die ausstehenden Anregungen und Anfragen zur IGS 15 beantwortet, sondern endlich handelt und dafür Sorge trägt, dass die Raumkapazitäten den Bedürfnissen der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 496/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 433 2022 Die Vorlage OF 496/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 433 entstanden aus Vorlage: OF 496/6 vom 04.06.2022 Betreff: Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst? Vorgang: V 128/21 OBR 6; ST 321/22 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bereits jetzt schon eingeschränkten Raumkapazitäten der IGS 15 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der geplante Erweiterungsbau aufgestellt bzw. ist sichergestellt, dass der Erweiterungsbau zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 zur Verfügung steht? 2. Wo soll der Erweiterungsbau aufgestellt werden (unter Berücksichtigung der begrenzten Freiflächen)? 3. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass sich die Freiflächen durch den Erweiterungsbau weiter reduzieren)? 4. Wird die Mensa den erhöhten Bedarf durch den zusätzlichen Jahrgang im kommenden Schuljahr decken können, und, wenn nicht, welche Maßnahmen sind zur Erweiterung bzw. zum Ausbau der Mensa geplant? Begründung: Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden. Das Konzept der IGS 15 war ursprünglich zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, die Jahrgangsstufe fünf wurde allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden - bisher allerdings ohne die Raumkapazitäten entsprechend anzupassen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden (gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321), wann ist derzeit leider ungewiss. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Containern rechnet man bereits heute damit, dass es Herbst/Winter 2023/2024 werden könnte - für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/2024 auf die Schule wechseln, wäre das allerdings zu spät! Bei der Erweiterung muss zudem auf die begrenzten Freiflächen geachtet werden. Auch der Mensabereich ist bereits jetzt schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Es ist dringend geboten, dass der Magistrat nicht nur endlich die ausstehenden Anregungen und Anfragen zur IGS 15 beantwortet, sondern endlich handelt und dafür Sorge trägt, dass die Raumkapazitäten den Bedürfnissen der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment