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Reflexion

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Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung) 1. Die Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 26. April 2023 (GVBl. I S. 234) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke werden beschlossen. 2.1 Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule. 2.2 Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke der Grundschule Riedberg, der Marie-Curie-Schule und der Judith-Kerr-Schule. 2.3 Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule. 3. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom 26. April 2023 (GVBl. I S. 234 in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93) - für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden. 4.2 mit dem integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 (§ 2380 vom 20.10.2022 - M 91-) eine vorgezogene Anpassung von einzelnen Grundschulbezirken beschlossen wurde. 4.3 die Neufassung der Satzung nach den sechs Bildungsregionen gegliedert ist. 4.4 die Schulnummern in die Neufassung der Satzung aufgenommen sind. 4.5 die Neufassung der Satzung in textlicher und kartographischer Darstellung erfolgt. 4.6 die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind. 4.7 über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet. 4.8 die Neufassung der Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen. Aufgrund der im folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Neufassung der Satzung notwendig (Ziffer 1 bis 5). 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes Für den Zeitraum der Auslagerung der Grundschule Europaviertel wird ein Teil des Schulbezirks als Überschneidungsgebiet mit dem Schulbezirk der Hellerhofschule ausgewiesen. Schulnr. 4402, Grundschule Europaviertel, Stephensonstraße 1 Ortsbezirksgrenze von Straße Am Römerhof bis Emser Brücke, Europa-Allee gerade Nummer, Europa-Allee ungerade Nummer ab Tel-Aviv-Platz, Eppenhainer Straße ungerade Nummer bis Idsteiner Straße, Idsteiner Straße gerade Nummer aufsteigend über Schloßborner Straße Nummer 69 und Bahnlinie bis Ortsbezirksgrenze und Straße Am Römerhof. Zu dem Überschneidungsgebiet (siehe rot gestrichelte Linie) zwischen der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule gehören die Mammolshainer Straße, die Wallauer Straße, die Idsteiner Straße zwischen Eppenhainer Straße und S-Bahnlinie und die Anspacher Straße. Das Staatliche Schulamt und der Schulträger legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler die jeweils zuständige Schule für den Einschulungsjahrgang fest. Schulnr. 3160, Hellerhofschule, ldsteiner Straße 47 Stephensonstraße, Kriegkstraße gerade und ungerade Nummer bis Frankenallee, Frankenallee gerade Nummer bis Bahnlinie, Wohngebiet zwischen Rebstöcker Straße gerade und ungerade Nummer, Mainzer Landstraße gerade Nummer und Bahnlinie bis Schloßborner Straße 67, Idsteiner Straße ungerade Nummer über Eppenhainer Straße gerade Nummer und Wörsdorfer Straße bis Tel-Aviv-Platz, Europa-Allee ungerade Nummer bis Stephensonstraße. Zu dem Überschneidungsgebiet (siehe rot gestrichelte Linie) zwischen der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule gehören die Mammolshainer Straße, die Wallauer Straße, die Idsteiner Straße zwischen Eppenhainer Straße und S-Bahnlinie und die Anspacher Straße. Das Staatliche Schulamt oder der Schulträger legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler die jeweils zuständige Schule für den Einschulungsjahrgang fest. 2. Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke Das Überschneidungsgebiet zwischen der Marie-Curie-Schule und der Judith-Kerr-Schule wird aufgehoben und die Schulbezirke der Marie-Curie-Schule, der Judith-Kerr-Schule und der Grundschule Riedberg werden neu zugeschnitten bzw. an die neu entstandenen Anforderungen angepasst. Schulnr. 4380, Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Alle Straßen am Riedberg zwischen Marie-Curie-Straße, Altenhöferallee gerade Nummer und Kätcheslachpark. Ab der Altenhöferallee 5 gerade und ungerade Nummern bis zur Einmündung in die Marie-Curie-Straße. Die geraden Nummern ab Riedbergallee 30 bis einschließlich der Emmy-Klieneberger-Nobel-Straße und ab der Max-von-Laue-Straße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße. Schulnr. 4396, Marie-Curie-Schule, Graf-von-Stauffenberg-Allee 55 Alle übrigen Straßen am Riedberg. Im nördlichen Bereich bildet Am Weißkirchener Berg die Grenze des Schulbezirks. Der Wohnbereich zwischen Riedbergallee, Kätcheslachweg, Kätcheslachpark und Altenhöferallee 125 sowie die geraden und ungeraden Nummern der Allenhöferallee sind im Schulbezirk enthalten. Ab der Am Himmerich sind die ungeraden Nummern der Altenhöferallee bis zum Riedbergplatz und die ungeraden Nummern der Riedbergallee entlang der Arthur-von-Weinberg-Straße bis zur Ella-Bergmann-Michel-Straße (gerade und ungerade Nummern) dem Schulbezirk zugeordnet. Diese mündet in die Rosa-Luxemburg-Straße und geht von dort in die Straße Am Weißkirchener Berg über. Schulnr. 4412, Judith-Kerr-Schule, Carl-Hermann-Rudloff-Allee 11 Die Graf-von-Stauffenberg-Allee von der Einmündung in die Rosa-Luxemburg-Straße bis einschließlich der Hausnummer 61. Der Schulbezirk verläuft unterhalb der Ella-Bergmann-Michel-Straße und teilt die Parkanlage Römische Straße in ihrer ganzen Länge bis zur Max-von-Laue-Straße und geht von dort in die Rosa-Luxemburg-Straße über. 3. Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule Die gemeinsame Schulbezirksgrenze zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule wird zugunsten der Valentin-Senger-Schule verschoben, sodass sich deren Einzugsgebiet vergrößert. Schulnr. 4395, Valentin-Senger-Schule, Valentin-Senger-Straße 9 Ungerade Nummern des Marbachweges bis zur A 661 einschließlich des St.-Katharinen-Krankenhauses bis Höhe Nußbaumstraße. Die ungeraden Nummern An den Röthen bis Preungesheimer Straße 20C zur Dortelweiler Straße. Gießener Straße gerade Nummer über südlich Wetzlarer Straße bis Homburger Landstraße, Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße), A 661 über Seckbacher Landstraße (ausschließlich Nummer 51-63) bis An den Röthen, An den Röthen 2-12 und 3-65 über Dortelweiler Straße 20-26 und Comeniusstraße 61-93 bis Friedberger Landstraße. Schulnr. 3152, Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße gerade Nummer ab Wetzlarer Straße bis A 661, Homburger Landstraße ungerade Nummer ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße gerade Nummer bis Jaspertstraße, Jaspertstraße ungerade Nummer bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße. In östlicher Richtung wird der Schulbezirk durch A661 bis Marbachweg begrenzt. Die ungeraden Nummern des Marbachweges bis zur Einmündung in die Gießener Straße. 4. Gliederung der Satzung nach Bildungsregionen Die Neufassung der Satzung wurde nach den sechs Bildungsregionen (Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, West und Süd) gegliedert. 5. Ausweisung der Schulnummern In den bisherigen Schulbezirkssatzungen wurden die Grundschulen lediglich namentlich aufgeführt. In der Neufassung werden die Schulnamen durch die Schulnummern ergänzt. Begründung: A. Zielsetzung Prüfverfahren zur Anpassung von Grundschulbezirken Mit § 143 Satz 1 HSchG ist der gesetzliche Auftrag an den Schulträger formuliert, die Schulbezirke jährlich zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Zur Überprüfung der Grundschulbezirke nutzt die Bildungsplanung des Stadtschulamtes das von der GDI Frankfurt zur Verfügung gestellte Datenmaterial (GIS) in der Anwendung ArcGisPro. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt regelhaft einmal im Jahr die Zahl der erwarteten schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Grundschulbezirken aus dem Melderegister zur Verfügung. Diese Daten werden vom Stadtschulamt in die Stadtkarte in ArcGisPro eingebunden und georeferenziert. Ebenso werden die Daten des Monitorings des Stadtschulamtes in die Analyse der Grundschulbezirke einbezogen wie auch die Informationen aus den durchgeführten Grundschulbegehungen zur Bestandsaufnahme der Räume sowie deren Nutzung (u. a. Prüfung von additiven Nutzungsstrukturen im Bereich Schule und Betreuung und Identifizierung von Raum- und Flächenpotentialen). Mit der Anwendung ArcGisPro und den darin eingepflegten Daten ist es möglich, die Schulbezirke passgenau an den Rändern zu verschieben und Neuzuschnitte zu definieren, ohne dass Über- bzw. Unterkapazitäten an den jeweiligen Standorten ausgelöst werden. Bei den Anpassungen der Grundschulbezirke wird grundsätzlich darauf geachtet, Schülerinnen und Schüler im Umfang von ca. einer Klassenstärke an eine benachbarte Grundschule zu verschieben. Die möglichen Schulbezirksanpassungen werden mit den Schulleitungen der Grundschulen und dem Staatlichen Schulamt und den Ortsbeiräten abgestimmt und anschließend per Änderungssatzung beschlossen. Bei der Anpassung der Schulbezirke wird darauf geachtet, dass durch Änderung der Schulbezirksgrenzen keine Schulwege entstehen, die länger als zwei Kilometer sind, sodass Schülerbeförderungskosten vermieden werden. Priorisierung der Anpassung von Grundschulbezirken Zur Entlastung von Bestandsgrundschulen hat das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) im integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 (§ 2380 vom 20.10.2022 - M 91-) empfohlen, einzelne Schulbezirke in den Bildungsregionen Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West vorrangig zu prüfen. Die empfohlenen Grundschulbezirke sind: - Fried-Lübbecke-Schule [3169]* / IGS Eschersheim [6090] / Ludwig-Richter-Schule [3120] - Heinrich-Seliger-Schule [3159] / Astrid-Lindgren-Schule [4301] - Brentanoschule [3156] / Michael-Ende-Schule [4288] / Kerschensteinerschule [3118] - Hellerhofschule [3160] / Günderrodeschule [3121] / Ackermannschule [3123] - Schule am Landgraben [3824] / Schule am Hang [3822] - Merianschule [3164] / Dahlmannschule [3135] / Linnéschule [3163] / Uhlandschule [3174] / Comeniusschule [3173] / Kirchnerschule [3161] / Valentin-Senger-Schule [4395] - Riedhofschule [3105] / Textorschule [3151] / Martin-Buber-Schule [4208] / Mühlbergschule [3148] - Eichendorffschule [3138] / Berthold-Otto-Schule [3129] / Boehleschule [3167] - Fridtjof-Nansen-Schule [3172] / Niddaschule [3103] / Friedrich-List-Schule [3134] - Adolf-Reichwein-Schule [3124] / Käthe-Kollwitz-Schule [3115]. * Bei den in eckigen Klammern dargestellten Zahlen handelt es sich um die Schulnummern. B. Alternativen Keine. C. Lösung Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von Entlastungsmaßnahmen wurden aus den unter Punkt "A. Zielsetzung" empfohlenen Grundschulbezirken einzelne priorisiert bearbeitet (Hellerhofschule, Valentin-Senger-Schule sowie ergänzend die drei Grundschulbezirke im Stadtteil Riedberg). Die weiteren empfohlenen Schulbezirke werden im Verlauf geprüft und bei Bedarf in eine Änderungssatzung aufgenommen. 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule Das Überschneidungsgebiet zwischen dem Schulbezirk der Grundschule Europaviertel und der Hellerhofschule ist notwendig geworden, da die Grundschule Europaviertel an ihrem derzeitigen Auslagerungsstandort eine vierzügige statt einer fünfzügigen Aufnahmekapazität aufweist. Um die Schülerströme gemäß der aktuellen verfügbaren Kapazität der Schulen besser lenken zu können, wurde ein Überschneidungsgebiet ausgewiesen. Das Überschneidungsgebiet wird genutzt, wenn die zurzeit vorgehaltenen Kapazitäten an der Grundschule Europaviertel nicht ausreichen sollten. Bei Inbetriebnahme der fünfzügigen Grundschule Europaviertel an ihrem endgültigen Standort wird das Überschneidungsgebiet zwischen der Hellerhofschule und der Grundschule Europaviertel wieder aufgehoben. 3160 Hellerhofschule (nach iSEP fünfzügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Klasse 1 Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 98 76 + 10 Vorklasse 19,00 20 22 2020 104 79 + 12 Vorklasse 19,75 20 20 2021 100 76 + 10 Vorklasse 19,00 20 19 2022 100 76 + 15 Vorklasse 19,00 20 19 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 102 2024 110 2025 108 2026 112 2027 110 2028 133 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Die Hellerhofschule war seit 2021 von Minderklassenbildungen betroffen bzw. es wurden kleine Klassen gebildet. Es zeigt sich zudem, dass weniger Schülerinnen und Schüler beschult werden als im Schulbezirk gemeldet sind. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von ca. 24%. Durch das temporäre Überschneidungsgebiet können die freien Kapazitäten an der Hellerhofschule genutzt werden, um die Grundschule Europaviertel zu entlasten. 4402 Grundschule Europaviertel (nach iSEP fünfzügig, in der Auslagerung vierzügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 90 76 25,33 16 9 2020 114 83 20,75 16 13 2021 129 91 22,75 16 15 2022 118 78 19,50 16 15 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 130 2024 120 2025 113 2026 110 2027 129 2028 110 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Ähnlich wie an der Hellerhofschule zeigt sich, dass nicht alle im Schulbezirk Schulpflichtigen an der Grundschule Europaviertel ankommen. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von bis zu 34%. Der Auslagerungsstandort der Grundschule Europaviertel war ursprünglich für eine Dreizügigkeit ausgelegt. Die Kapazitäten wurden bereits erweitert, sodass die Schule aktuell vier Züge am Auslagerungsstandort abbilden kann. Dabei ist zu beachten, dass die dortige räumliche Situation sehr beengt ist. Die Klassenraumgröße liegt bei 51,2qm und erfüllt damit nur 49% des mit dem "Planungsrahmen Grundschulen im Bestand" (§ 3445 vom 22.06.2023 - M 37 -) beschlossenen Flächenprogramms. Die vorgesehene Anpassung "Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen. 2. Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke. Durch die Inbetriebnahme der Judith-Kerr-Schule an ihrem endgültigen Standort kann das Überschneidungsgebiet (deckungsgleicher Schulbezirk) zwischen der Judith-Kerr-Schule und der Marie-Curie-Schule durch die Neufassung der Satzung aufgehoben und können die Schulbezirke neu zugeschnitten werden. In diesem Zusammenhang wurde der Schulbezirk der Grundschule Riedberg vergrößert, damit Mehrklassenbildungen an der Marie-Curie-Schule kurz- bis mittelfristig vermieden werden. 4412 Judith-Kerr-Schule (nach iSEP vierzügig; FLEX) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 76 70 23,33 16 4 2020 83 94 23,50 16 6 2021 100 67 22,33 16 7 2022 80 86 21,50 16 8 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 83 2024 90 2025 70 2026 83 2027 67 2028 70 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Die neu gegründete Judith-Kerr-Schule nimmt seit dem Schuljahr 2019/20 Schülerinnen und Schüler auf und hat insofern noch Minderklassenbildung. 4396 Marie-Curie-Schule (nach iSEP fünfzügig; FLEX) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 95 211 21,10 20 21 2020 104 210 23,33 20 21 2021 124 258 23,45 20 21 2022 100 238 21,64 20 20 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 104 2024 113 2025 87 2026 104 2027 84 2028 88 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Die Marie-Curie-Schule war im flexiblen Schuleingang (FLEX) in den letzten Jahren von Mehrklassenbildungen betroffen. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen im Schulbezirk sinkt nur leicht. Zu ihrer Entlastung wurde die Judith-Kerr-Schule gegründet und ein Überschneidungsgebiet gebildet. 4380 Grundschule Riedberg (nach iSEP fünfzügig; FLEX) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 109 202 22,44 20 19 2020 131 190 21,11 20 19 2021 120 220 24,44 20 18 2022 111 210 21,00 20 19 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 108 2024 80 2025 97 2026 83 2027 85 2028 69 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Die Grundschule Riedberg hat im flexiblen Schuleingang (FLEX) eine Minderklassenbildung gehabt. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen wird absinken. Die vorgesehene Anpassung "Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen. 3. Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule Die Theobald-Ziegler-Schule war bereits von einer Mehrklassenbildung betroffen. Die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen im Schulbezirk liegt auch in den nächsten Jahren über der Vierzügigkeit. Im Jahr 2026 sinkt die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen, um dann im Jahr 2027 erneut auf das vorherige Niveau anzusteigen. Auch in den nächsten Jahren müsste die Schule weiterhin Mehrklassen bilden. Das denkmalgeschützte Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule kann jedoch nicht erweitert werden und eine weitere Containerstellung ist nicht möglich. 3152 Theobald-Ziegler-Schule (nach iSEP vierzügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 88 76 + 10 Vorklasse 19,00 16 17 2020 100 80 + 11 Vorklasse 20,00 16 16 2021 100 70 + 11 Vorklasse 23,33 16 15 2022 114 107 + 11 Vorklasse 21,40 16 16 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 109 2024 114 2025 108 2026 82 2027 115 2028 105 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Im Gegensatz zur Theobald-Ziegler-Schule werden an der benachbarten Valentin-Senger-Schule seit mehreren Jahren weniger Schülerinnen und Schüler beschult als vorgehaltene Kapazitäten vorhanden sind. Über die vergangenen Jahre ist dies eine Differenz von bis zu 14%. Anhand der Daten des Bürgeramts, Statistik und Wahlen zeigt sich, dass die Zahl der erwarteten Schulpflichtigen nicht weiter steigen und die zur Verfügung gestellten dreizügigen Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden. 4395 Valentin-Senger-Schule (nach iSEP dreizügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2019 62 62 20,67 12 12 2020 55 57 19,00 12 12 2021 60 54 18,00 12 12 2022 74 64 21,33 12 12 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* 2023 62 2024 55 2025 50 2026 58 2027 56 2028 51 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen Die im Rahmen der Grundschulbegehungen durchgeführte Bestandsaufnahme der Flächen und Räume hat gezeigt, dass die Valentin-Senger-Schule den "Planungsrahmen Grundschule im Bestand", § 1693 (M 37) zu 135% erfüllt, sodass eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule auch ohne weitere bauliche Maßnahmen im Bestand möglich ist. Die vorgesehene Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule dient der dringend notwendigen Entlastung der Theobald-Ziegler-Schule, damit es am Standort Theobald-Ziegler-Schule kurz- und mittelfristig nicht zu weiteren Mehrklassenbildungen kommt. Des Weiteren wird die Schülerzahlenentwicklung an der Valentin-Senger-Schule im Blick behalten und geprüft, ob eine Erhöhung der Zügigkeit notwendig ist. Die vorgesehene "Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule" wurde mit den Schulleitungen und dem Ortsbeirat abgestimmt und wird vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen. D. Kosten Mit der Neufassung der Satzung sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Satzung_Bildung_Grundschulbezirke (ca. 20,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 11.09.2023, OA 382 Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Antrag vom 05.09.2023, OF 987/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.08.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 23. Sitzung des OBR 13 am 12.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 987/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 70 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 134 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2023 1. Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 987/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 134 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3983, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 Aktenzeichen: 14-0

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 40-3

Beratung im Ortsbeirat: 4