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Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 50/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße "Auf dem Ried" zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Gründe: Die durch Starkregen bedingten Vorkommnisse ungeahnten Ausmaßes an der Ahr werfen Fragen zum Hochwasserschutz auch im Bereich des Eschbachs auf. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen auch die Pegel am Eschbach steigen. Bei hohem Wasserpegel ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat, etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltenden Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde die Brücke zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde die Stadt durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. D.h. die Stadt hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. D.h. auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird die Stadt aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Die Stadt wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 603 2021 Die Vorlage OF 50/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 603 entstanden aus Vorlage: OF 50/15 vom 16.08.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Begründung: Die durch Starkregen bedingten Vorkommnisse ungeahnten Ausmaßes an der Ahr werfen Fragen zum Hochwasserschutz auch im Bereich des Eschbachs auf. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen auch die Pegel am Eschbach steigen. Bei hohem Wasserpegel ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seinerzeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht, d. h. die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Daher wird auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 65 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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