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Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 50/2 Betreff: Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von zwei Fahrradanlehnbügeln zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Die zugeparkten Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere erforderlich, da sich direkt am Zebrastreifen ein Kindergarten befindet, und der Zebrastreifen stark benutzt wird. Durch die Anbringung von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 172 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 36 2011 Die Vorlage OF 50/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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