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Reflexion

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Bürgertreff für Westhausen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Betreff: Bürgertreff für Westhausen Wie im Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 524, mitgeteilt, steht das für den Erwerb der Fläche zuständige Amt für Bau und Immobilien seit mehreren Monaten in Verhandlungen zum Erwerb eines Immobilienpakets vom Evangelischen Regionalverband. Im Laufe der Verhandlungen wurden Grundstücke ergänzt oder wieder aus dem Paket genommen. Zwischenzeitlich konnten die zu erwerbenden Flächen abschließend definiert und die Vertragsinhalte abgestimmt werden. Die in der Anregung des Ortsbeirats 7 angesprochene Fläche in der Kollwitzstraße 5-7 ist weiterhin Bestandteil des Grundstückspakets und wird voraussichtlich in den nächsten Wochen durch die Stadt Frankfurt am Main erworben. Ein entsprechender Magistratsvortrag zur Genehmigung des Erwerbs durch die Stadtverordnetenversammlung wurde in den Geschäftsgang gegeben. Die weitere Nutzung der Fläche ist aus Sicht des Magistrats offen. Sofern hier ein Bürgertreff etabliert werden soll, ist wie bereits im Bericht vom 20.12.2019 mitgeteilt ein Betreiber zu benennen, mit dem ein Mietvertrag für die notwendigen Räumlichkeiten abgeschlossen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Antrag vom 13.08.2021, OF 50/7 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 50/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf und bitten daher den Magistrat: 1. Zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt. 2. Für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen. 3. Bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist. 4. In einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. 5. Zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti-gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 612 2021 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4