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Reflexion

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Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Betreff: Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9341 (M 238) 1. Es dient zur Kenntnis, dass - für die Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunustor/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg mit Beschluss vom 27.01.2011, § 9341, ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.966.357,62 € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002651, freigegeben wurde, - es bei der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunustor/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg zu Mehrausgaben und Minderausgaben kam, die per Saldo zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von insgesamt brutto 530.717,52 € geführt haben. Hierdurch haben sich die Gesamtausgaben der Maßnahme auf 2.497.075,14 € erhöht. 2. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe 530.717,52 € werden bewilligt. Für die Deckung dieser Ausgaben stehen Mittel aus dem Projekt 5.001110 "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006" in Höhe von 83.162,80 € zur Verfügung. Im Wege der Querdeckung per Sollveränderung mussten bereits im Zuge des Jahresabschlusses 2012 der Betrag von 235.845,45 € aus dem Projekt 5.001255 "Ortsumgehung Bonames" und im Zuge des Jahresabschlusses 2013 der Betrag von 211.709,27 € aus dem Projekt 5.001110 "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006" zur Verfügung gestellt werden. 3. Die sich aufgrund der Mehrausgaben um 44.970,01 € erhöhenden Jahresfolgekosten sind sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg sind Mehrausgaben entstanden. Die Mehrausgaben setzen sich vor allem zusammen aus Mehrausgaben im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung und dem Markierungsplan, durch defekte Sinkkastenleitungen, Probleme beim Asphaltbau, Probleme im Baufeld 1 (Reuterweg, Opernturm) und Baufeld 3 (Bockenheimer Landstraße /Ecke Taunusanlage), der Umplanung der Lichtsignalanlagen, der Straßenbeleuchtung, dem Wechsel der Bauüberwachung sowie der aus den Problemen resultierenden Bauzeitverlängerung. Die Mehrausgaben begründen sich im Einzelnen wie folgt: 1.1 Straßenbauarbeiten Die Mehrausgaben bei der Position "Straßenbauarbeiten" belaufen sich insgesamt auf 500.125,22 €. Vergabe Durch eine höhere Vergabesumme entstanden Mehrausgaben in Höhe von 5.935,13 €. Verkehrsrechtliche Anordnung Um den sehr starken Straßen- und Fußgängerverkehr gegenüber der Baustelle abzusichern, durften die kleineren Baufelder nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten bearbeitet werden, was eine mobile Absperreinrichtung zur Folge hatte, die täglich neu aufgestellt werden musste. Auch musste eine in der Planung nicht vorgesehene Fußgängerquerung der Baustelle ermöglicht werden, wodurch Massenmehrungen der Fußgängerleitelemente entstanden. Die Mehrausgaben hierzu belaufen sich auf 99.065,03 €. Defekte Straßenentwässerung Zu Beginn der Baudurchführung ist die Straßenentwässerung untersucht worden. Hierbei wurde festgestellt, dass Schäden in vielen Anschlüssen bzw. den Leitungen an den Hauptkanal vorhanden sind. Diese mussten teilweise in offener Bauweise ausgetauscht und teilweise per Schlauch-Relining-Verfahren im Bestand saniert werden. Die Mehrausgaben hierzu belaufen sich auf 51.503,44 €. Baufeld 3 (Bockenheimer Landstraße /Ecke Taunusanlage) Der Plattenbelag war - entgegen den Annahmen zur Ausschreibung - in gebundener Bauweise verlegt. Dies bedeutete, dass der Plattenbelag herausgestemmt werden musste und die Tragschicht dünner ausgeführt war. Somit entstand eine erhöhte Regulierung mit Schottereinbau in der Tragschicht. Dieser so nicht vorgesehene Altbestand verursachte Massenmehrungen in Zulagepositionen und Massenverschiebungen. Hinzu kam in diesem Baufeld eine Behinderung durch eine Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle. Diese musste während der Bauausführung im Baufeld 3 durch eine geeignete Fachfirma mehrfach umgesetzt werden, damit die Plattenarbeiten durchgeführt werden konnten. Die Mehrausgaben belaufen sich auf 51.921,33 €. Beleuchtung Durch die Umsetzung der neuen Planung, die den Erhalt des Kombimastes einschließlich dessen Versetzung auf den Mittelstreifen beinhaltete, ergaben sich Mehrausgaben bei den Straßenbauarbeiten in Höhe von 2.323,67 €. Asphaltbau Der Asphaltbelag konnte aufgrund des inhomogenen Aufbaus nicht wie geplant in einem sondern musste teilweise in zwei Vorgängen gefräst werden (ca. 2500 m2). Durch die Anpassung der Ausbaugrenzen an die Bestandsflächen entstanden weitere zu bearbeitende Flächen (ca. 500 m2). Zum Ausgleich der inhomogenen Schichtstärken musste vor allem in den Randbereichen eine Ausgleichsschicht eingebaut werden. Aufgrund der Auflage durch die Straßenverkehrsbehörde konnten die Asphaltarbeiten nur am Wochenende inklusive der Nächte durchgeführt werden. Die Mehrausgaben für die Asphaltarbeiten belaufen sich auf 122.550,58 €. Markierungs- und Beschilderungsplan Durch die veränderten Standorte der Lichtsignalanlage musste der Markierungsplan angepasst und neu verfügt werden. Die Anpassung verursachte Mehrausgaben in Höhe von 16.011,20 €. Gemeinschaftsgraben von ATA/NRM Aufgrund des notwendigen Betonfundamentes zur Garagenzufahrt Opernturm im Baufeld 1 musste der geplante Gemeinschaftsgraben umgeplant und verlegt werden. Die hieraus entstandenen Mehrausgaben sind verursacht durch den Straßenbau und konnten nicht den Gewerken zu Lasten gelegt werden. Die Mehrausgaben des Straßenbaus für die Umplanung und Umverlegung belaufen sich auf 30.958,48 €. Bauzeitverlängerung Aufgrund der bisher beschriebenen Umplanungen und geänderten Ausführungen sowie weiterer Behinderungen - stattfindende Streiks, Demos (Occupy) und Veranstaltungen (Alte Oper) mit Auflagen der Polizei (teilweise angeordneter Baustopp wegen Lärmentwicklung) - kam es zu einer Bauzeitverlängerung. Die Bauzeit war ursprünglich in der Ausschreibung mit 6 Monaten festgelegt. Tatsächlich dauerte die Maßnahme aus den o.g. Gründen und wegen des langen Winters 2011/2012 rund 12 Monate. Die Mehrausgaben belaufen sich auf 77.350,00 €. Baunebenkosten Aufgrund von Konflikten zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma wurde der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Ingenieurbüro mit beiderseitigem Einverständnis im August 2011 aufgelöst und ein anderes Ingenieurbüro mit den weiteren Leistungen zur Überwachung der Bauausführung beauftragt. Durch zusätzliche Planungsleistungen, die Bauzeitverlängerung sowie den Wechsel der Bauleitung kam es zu Mehrausgaben in Höhe von 42.506,36 €. 1.2 Beleuchtung Nach Maßgabe der den Bau begleitenden Ämterabstimmungen wurde die Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich Bockenheimer Anlage /Bockenheimer Landstraße gegenüber der ursprünglichen Planung umgestaltet. Es sollte der bestehende Kombimast erhalten und auf den Mittelstreifen versetzt werden. Die Umplanungen verursachten Mehrausgaben bei der SRM in Höhe von 66.679,38 €. 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten Hier entstanden Minderausgaben in Höhe von 3.532,73 € 1.4 Signaltechnische Arbeiten Durch ein günstiges Ausschreibungsergebnis konnten Einsparungen in Höhe von 30.667,42 € erzielt werden. 1.5 Amt 16 ATA Aufgrund des Betonfundaments zur Garagenzufahrt Opernturm musste der geplante Gemeinschaftsgraben umgeplant und verlegt werden. Die Mehrausgaben für den Bereich des ATA belaufen sich auf 46.127,23 €. 1.6 NRM Durch ein günstiges Ausschreibungsergebnis konnten Einsparungen in Höhe von 48.014,16 € erzielt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung - D. Kosten 1. Investitionsbedarf - Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 9341 1.966.357,62 € - Mehrausgaben 530.717,52 € Gesamtinvestitionsbedarf 2.497.075,14 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Vorjahre 447.554,72 € 2014 83.162,80 € 3. zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben 0,00 € b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 5.499,00 € Grün- und Freiflächen -176,64 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 10.000,00 € Betrieb 0,00 € Instandsetzung -1.533,37 € Summe Sachkosten 13.788,99 € 2. Abschreibung Straßenbau 16.670,84 € Beleuchtung 3.333,97 € Grün- u. Freiflächen -235,51 € Verkehrssignalanlagen -2.044,49 € Amt 16 ATA 2.841,86 € Summe Abschreibung 20.566,67 € c) Kalkulatorische Verzinsung, 4,00 % davon 1/2 10.614,35 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 44.970,01 € 5. Jahreserträge: 0,00 € 6. Leistungen Dritter Zuwendungen des Bundes nach GVFG 0,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 0,00 € Opernplatz Property Holdings GmbH & Co.KG 0,00 € 0,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage Kostenzusammenstellung (ca. 55 KB) Anlage Lageplan_Blatt_1 (ca. 3,3 MB) Anlage Lageplan_Blatt_2 (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2014, NR 995 Anregung vom 09.09.2014, OA 541 Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 238 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.07.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 541 2014 1. a) Die Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erst Satz des Tenors wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt:". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 126 wird bis zur Beantwortung der Vorlage OA 541 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10

Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 541 2014 1. a) Die Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erst Satz des Tenors wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt:". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE

Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10

Beratung im Ortsbeirat: 4