Reflexion
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Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 entstanden aus Vorlage: OF 1183/1 vom 26.01.2020 Betreff: Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen! Der Magistrat wird aufgefordert, für die Fahrbibliothek der Stadtbibliothek an einem geeigneten Standort im Bereich Galluspark dauerhaft einen Standplatz absichern zu lassen, welcher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Standzeiten des Busses mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden kann. Ggf. ist auch ein Standort auszuwählen, der gemeinsam mit der Feuerwehr genutzt werden kann, hier ist insbesondere die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Bolzplatz im Galluspark und der Julius-Munk-Anlage zu prüfen. Begründung: Alle Versuche, den vorgesehenen Standplatz dauerhaft frei zu halten, sind bislang aus einer Vielzahl von Gründen gescheitert. Daher wird der Magistrat aufgefordert, einen Standplatz zu finden, der gegen das Falschparken gesichert werden kann. Ob hierfür die bei den Ortsterminen genannte Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann und die Fahrbibliothek und Feuerwehr zum Entsperren einen gemeinsamen Schlüssel nutzen, sollte der Magistrat mit seinen zuständigen Fachämtern entscheiden. Zu Bedenken wäre, dass in diesem Fall die Feuerwehrzufahrt sicher und dauerhaft von Falschparkenden frei gehalten wird und damit die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich allgemein erhöht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2
Wie steht es um den Bücherbus?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Betreff: Wie steht es um den Bücherbus? Vorgang: A 91/22 CDU Die Fragen beantwortet der Magistrat wie folgt: Zu 1. Die Stadtbücherei hat zwischenzeitlich ein Hygienekonzept (Corona-Pandemie) für die Fahrbibliothek erstellt. Dieses berücksichtigt die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie Empfehlungen des RKI u. a. m. und kann jederzeit an Veränderungen angepasst werden. Die Wiederaufnahme des regulären Fahrbetriebs erfolgte am Montag, 21. März 2022. Zu 2. und zu 3. Die Fahrbibliothek verfügt derzeit über einen Bücherbus und drei Angestellte. Bis auf drei Haltestellen werden sämtliche Haltestellen alle drei Wochen angefahren, insgesamt 31. Aus verkehrstechnischen Gründen entfallen dauerhaft: Gallus (Im Galluspark), Nied (Dürkheimer Straße) und Preungesheim (Jaspertstraße). Diese Haltestellen waren regelmäßig von Falschparker*innen zugeparkt, alternative Haltemöglichkeiten für den Bücherbus ließen sich in den Siedlungen leider nicht realisieren. Bis auf Weiteres fährt der Bus zusätzlich alle 14 Tage vormittags die Berthold-Otto-Schule in Griesheim an, deren Schulbibliothek aufgrund von Brandschäden vorerst nicht genutzt werden kann. Die Ersatz-Beschaffung eines zweiten Bücherbusses (notwendig aufgrund technischer Überalterung) befindet sich im Stadium der Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung. Zu 4. Der Betrieb eines dritten Bücherbusses erfordert eine Neuschaffung von drei Vollzeit-Stellen, die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges mit entsprechender Einrichtung (Sonderausbau, Technik, Medien), den Umbau der jetzigen Depot-Halle sowie eine Mittelerhöhung für die laufenden Betriebs- und Medienkosten (Details siehe unter 5). Kann ein dritter Bücherbus u. o. a. Voraussetzungen realisiert werden, wäre eine Andienung von ca. zehn weiteren Haltezeiten/-stellen wöchentlich möglich sowie eine Erweiterung von Haltezeiten an stark frequentierten Stellen. Darüber hinaus könnten jährlich ca. 20 - 25 mehrstündige Termine für Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten werden. Bei der Einrichtung neuer Haltestellen wäre ein besonderes Augenmerk auf folgende Stadtteile zu legen: Fechenheim-Nord und -Süd, Griesheim-Ost, Nied-Süd, Höchst-Ost und -Süd, Zeilsheim-Nord und Sossenheim-Ost. Auch Riederwald und Gallus (ohne Europa-Viertel) zählen dazu. Zu 5. Es entstünden einmalige Kosten zwischen 845.000 € und 1.145.000 €. Davon entfielen auf einen neuen Bus je nach Antriebsart zwischen 650.000 € (Diesel) und 950.000 € (Elektro); auf den Umbau der Fahrzeughalle ca. 100.000 €; auf eine Medien-Erstausstattung ca. 85.000 € sowie auf eine Technik-Ausstattung ca. 10.000 €. Die jährlich fortlaufenden Kosten summieren sich auf insgesamt ca. 211.000 €. Davon entfielen auf den laufenden Unterhalt ca. 25.000 € sowie 186.000 € auf Personalkosten für drei zusätzliche Vollzeit-Stellen (2 x TVöD EGr. 8, 1 x TVöD EGr. 9b). Anlage 1 (ca. 202 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.02.2022, A 91 Antrag vom 02.06.2022, OF 503/6 Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Antrag vom 20.06.2022, OF 352/10 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2470 Antrag vom 21.02.2023, OF 712/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 6, 10, 11, 2, 4, 5, 7, 9, 12, 13, 14, 16 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2048, 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.09.2022
Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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