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Reflexion

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Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 110/2 vom 15.12.2011 Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die im Betreff angeführte Kreuzung zu sichern: 1. Die Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) ist so auszustatten, dass sie den Überweg sicherer macht. Rechtsabbieger aus der Sophienstraße müssen noch deutlicher gewarnt werden (beispielsweise durch ein größeres rotes Ampelsignal und ein größeres gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Grünphase der Fußgänger). Die recht kurze Grünphase für Fußgänger soll zudem verlängert werden. 2. Die Haltestelle des Busses 34 in Richtung Dornbusch ist so zu sichern, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Hierzu war bereits eine Verlängerung der Mittelinsel angedacht (entweder Beton oder Poller), die realisiert werden sollte. 3. Es ist zu berichten, inwieweit Tempo 30 in diesem Bereich (Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße) eingehalten und kontrolliert wird. Begründung: An der im Betreff angeführten Kreuzung entstehen aufgrund der Gegebenheiten sowohl für Fußgänger, besonders für Kinder und Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer - trotz einer Vielzahl von Schildern - gefahrvolle Situationen. So übersehen an der Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) Rechtsabbieger häufig das Rotlicht und überfahren den Fußgängerüberweg während der Grünphase der Fußgänger. Die Grünphase der Ampel ist zudem für eine Überquerung gerade mit kleinen Kindern, die oft noch einen Roller, ein Laufrad o. ä. dabei haben, zu kurz geschaltet. Darüber hinaus gibt es zwar für den die Kreuzung querenden Bus 34 in Richtung Kirchplatz eine Mittelinsel, die gegenüberliegende Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Dornbusch ist jedoch ungesichert. An dieser Stelle wird der haltende Bus regelmäßig von Autos überholt - obwohl die unterbrochene Linie lediglich den Anliegern die Zufahrt in ihre Einfahrten ermöglichen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Antrag vom 02.04.2015, OF 667/2 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2

Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotential durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2756 2018 Die Vorlage OF 504/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und FDP

Geschwindigkeitsmessungen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4