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Reflexion

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Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße Ecke Hessestraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 504/8 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße Ecke Hessestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße, ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb bitten wir den Magistrat geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6282 2024 Die Vorlage OF 504/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0

Beratung im Ortsbeirat: 4