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Reflexion

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Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Umwidmung des Sondertopfes „Frankfurter Feste sichern“ in „Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung“

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Umwidmung des Sondertopfes "Frankfurter Feste sichern" in "Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Jahren 2017 bis 2021 ist ein Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" aufgestellt worden. In diesem Sonderbudget standen jährliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung ist im Jahre 2021 ausgelaufen und wurde bisher nicht verlängert. Ziel ist es daher, stadtweit tätige Vereine, Verbände und Veranstalter:innen bei der Organisation und Durchführung von größeren Festen mit überregionaler Bedeutung sowie bei ihrem Engagement für die Stadt Frankfurt finanziell zu unterstützen. Ausgenommen hiervon sind Stadtteilfeste sowie kleinere Feste in den jeweiligen Ortsbezirken. Sie sollen ihre Zuschüsse weiterhin über die Ortsbeiräte aus dem Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" beantragen und erhalten. Mehr Sicherheitsmaßnahmen und gestiegene Kosten für Strom, Toilettenwagen und weitere Notwendigkeiten sollen kein Aus für beliebte Feste bedeuten. Stadtweit tätige Veranstalter:innen und Organisator:innen von Festen, Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen in Frankfurt können auf Antrag eine finanzielle Unterstützung von 20.000 Euro bis 150.000 Euro zukommen. Förderungen, die durch andere städtische Einrichtungen geleistet werden, sind auf den Gesamtbetrag anzurechnen. Hierfür wird in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 750.000 Euro bereitgestellt werden. Zur Finanzierung werden 1.500.000 Euro aus der Produktgruppe 11.04, Kontengruppen 80,61, 67-69 und 71, durch Umwidmung in die Produktgruppe 30.04, Kontengruppe 71 herangezogen. Aufgrund der erst spät im Jahresverlauf zu erwartenden Haushaltsgenehmigung soll die finanzielle Unterstützung auch nachträglich für Veranstaltungen beantragt werden können, die im Jahr 2024 stattfinden und die die Kriterien erfüllen, sofern ein entsprechender Beschluss vorliegt und ansonsten alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel gegeben sind. Der Magistrat wird gebeten, einen Leitfaden für die organisatorische Unterstützung von Veranstaltungen zu entwickeln und Kriterien zur Verwendung der Mittel zu erarbeiten. Der Möglichkeit eines Budgetübertrags wird zugestimmt, sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024 regelmäßig jährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Stadtweit tätige Vereine, Verbände und Veranstalter:innen sollen bei der Organisation und Durchführung von größeren Festen mit überregionaler Bedeutung sowie bei ihrem Engagement für die Stadt Frankfurt finanziell unterstützt werden, um traditionsreiche und identitätsstiftende Feste weiterhin zu ermöglichen. Festveranstaltungen haben nicht nur wegen ihres verbindenden und identitätsstiftenden Charakters einen hohen Wert für die Stadt Frankfurt am Main, sondern wirken sich auch positiv auf das Image der Stadt aus. Hervorgegangen aus teils jahrhundertealter Tradition und gewachsen zu überregionalen Events, prägen diese Feste auch das Bewusstsein der Stadt. Sie wirken sich positiv auf ansässige Gewerbebetriebe aus und sorgen für eine Belebung der Einkaufsstraßen. Jedoch hat das Engagement im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung öffentlicher Festveranstaltungen in den vergangenen Jahren abgenommen hat. Dies stellt insbesondere die organisierenden Vereine, Verbände und Veranstalter vor große Herausforderungen und riskiert den Fortbestand traditionsreicher, verbindender und identitätsstiftender Feste. Finanzielle Hilfen können hier Anreize schaffen, diese für die gesamte Stadtgesellschaft wichtigen Feste weiter fort- und auszuführen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.06.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und Linke (= Ablehnung)

Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 496/4 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Bernemer Kerwegesellschaft bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "Bernemer Mittwoch" am 13. August 2025 auf der oberen Berger Straße im Rahmen der Bernemer Kerb zu unterstützen. Die Maßnahme möge umgehend durch die Stabstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Kerwegesellschaft geschätzte € 30.000,00. Das Geld ist schnellstmöglich an die Bernemer Kerwegesellschaft auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für den Bernemer Mittwoch angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es der Kerwegesellschaft bei einer solchen Summe nicht möglich in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sehen wir darin die effektivste Lösung, um eine Absage des Bernemer Mittwochs 2025 zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Volt dFfm fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.04.2025, OF 505/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 505/4 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6801 2025 Anregung an den Magistrat OM 6806 2025 1. Die Vorlage OF 496/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der im Tenor geschätzte Betrag in Höhe von "30.000 Euro" durch den Betrag in Höhe von "85.000 Euro" ersetzt wird. 2. Die Vorlage OF 505/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2025, OF 505/4 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme möge umgehend durch die Stabstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. geschätzte € 85.000,00. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnis Lage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. bei einer solchen Summe nicht möglich in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sehen wir darin die effektivste Lösung, um eine Absage für das 20. Bernemer Weinfest 2025 zu verhindern. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.04.2025, OF 496/4 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 505/4 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6801 2025 Anregung an den Magistrat OM 6806 2025 1. Die Vorlage OF 496/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der im Tenor geschätzte Betrag in Höhe von "30.000 Euro" durch den Betrag in Höhe von "85.000 Euro" ersetzt wird. 2. Die Vorlage OF 505/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4